Ersatzbeschaffung Gerätewagen Messtechnik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Gerätewagen Messtechnik
Der Landkreis Greiz soll im Rahmen der allgemeinen Hilfe zum Erkunden, Messen und Identifizierung von Atomaren, biologischen und chemischen Gefahren ein Gerätewagen Messtechnik für den Standort Hohenleuben beschaffen.
Das in Teil B (Anlagen 2-5) dargestellte Fahrzeug ist in der Technischen Richtlinie GWMess Thüringen beschrieben. Das Fahrzeug soll vornehmlich zum Erkunden, Messen und Identifizieren von ABC - Gefahren im Einsatzdienst genutzt werden. Die Fahrzeuge dienen zudem der Beförderung einer Besatzung von vier Einsatzkräften (einschl. Fahrer) und als Geräteträger für die in der beigefügten Anlage 5 und 6 aufgeführte Beladung. Das Fahrzeug muss über eine in der beigefügten Anlage festgelegten, erweiterten Mindestbeladung für einen GW- Mess Thüringen verfügen, wobei die Ausführung der Beladung gemäß der Anlage 5 und 6 zwingend zu beachten ist.
Das Fahrzeug muss sich mit voller Beladung und mit maximalem zulässigem Gesamtgewicht insbesondere auf befestigten Straßen, auf trockenen und nassen Wiesenflächen sowie auf sandigem, aber festem Boden fortbewegen können. Das Fahrzeug muss deshalb straßenfähig - nach der Kategorie 1 gemäß DIN EN 1846-2, DIN 1846-3 - sein.
Ersatzbeschaffung Gerätewagen Messtechnik
Die Übergabe des Gerätewagens hat am Herstellungsort zu erfolgen.
Serienmäßiges Fahrgestell mit zwei Sitzplätzen, geeignet zur Aufnahme eines begehbaren Kofferaufbaus.
Ersatzbeschaffung Gerätewagen Messtechnik
Die Übergabe des Gerätewagens hat am Herstellungsort zu erfolgen.
Feuerwehrtechnische Beladung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kopie des Nachweises der Eintragung im Berufs- und Handelsregister
- Eigenerklärung zum Ausschluss der Tatbestände des §§ 123, 124 GWB
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, über die gemäß den Vergabeunterlagen bereits zusammen mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise weitere Erklärungen und Nachweise (z.B. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) abzufordern, die vom Bieter innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen bzw. einzureichen sind. Das Recht fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzufordern, bezieht sich nur auf unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Angaben). Für alle sonstigen gemäß den Vergabeunterlagen einzureichenden leistungsbezogenen Erklärungen und Nachweisen gilt, dass diese zusammen mit dem Angebot einzureichen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), innerhalb von drei Werktagen nach Aufforderung vorzulegen.
- FB Ergänzende Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (ThürVgG)
- FB Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (ThürVgG)
- FB Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-greiz.de