Gemeinde Buttlar - Betrieb einer fünfgruppigen Kita Referenznummer der Bekanntmachung: 157-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadt Geisa (als erfüllende Gemeinde)
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL64FA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL64FA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde Buttlar - Betrieb einer fünfgruppigen Kita

Referenznummer der Bekanntmachung: 157-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb der 5gruppigen Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth" in der Gemeinde Buttlar/Thüringen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312110 Betreuungsleistungen in Kinderkrippen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Hauptort der Ausführung:

Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth" Kirschweg 1a 36419 Buttlar

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages ist der Betrieb der Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth" im Kirschweg 1a in 36419 Buttlar im Auftrag der Gemeinde Buttlar. Die Kita wird aktuell von der Gemeinde Buttlar betrieben. Der Betrieb soll zum 01.01.2024 an einen freien Träger abgegeben werden. Die Kita verfügt zum Zeitpunkt der Ausschreibung über eine Betriebserlaubnis über 80 Plätze. Es werden in der Einrichtung 5 Gruppen betrieben, davon 2 Krippengruppen (1 bis 3 Jahre) und 3 gemischte Gruppen (3 Jahre bis Schuleintritt) bei einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 286,5 für das pädagogische Personal. Gegenstand des Vertrages ist der Betrieb der Kita ab dem 01.01.2024 bis zum 31.07.2029 mit der Option auf 5 Jahre Verlängerung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/07/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Gemeinde Buttlar hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit einmal um 5 Jahre durch einseitige Erklärung gegenüber dem Träger zu verlängern (Option). Die Option ist durch die Gemeinde Buttlar spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit auszuüben. Wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des optionalen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann dann von jeder Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07.) gekündigt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.

2. Nachweis der Voraussetzungen der Trägerschaft im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 ThürKigaG

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten).

Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jah-resabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 4.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden (einschl. Mietsachschäden) sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in der geforderten Höhe nachgewiesen wer-den.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.

6. Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurch-schnitt der letzten drei Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Führungskräften, Pädagogischen Fachkräften und sonstigem Personal.

7. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 5.: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzleistungen zu erklären. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Betrieb von Kindertagesstätten nach den Vorgaben des ThürKigaG oder eines anderen vergleichbaren Landesrechts für kommunale Auftraggeber mit jeweils mindestens 3 Gruppen (davon je mindestens eine Krippen- und eine Kindergartengruppe) über jeweils mindestens 36 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2017.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es ist eine Erklärung zu Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) abzugeben.

Es ist eine Erklärung zu Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/01/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/01/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Weitere abzugebende Erklärungen:

- Vorlage einer Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.

- Vorlage einer Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.

- Nachunternehmer: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) zu erklären, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen und ggf. die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer anzugeben. Die Anlage C02 ist auch dann abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.

- Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.

- Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL64FA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2022

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