Lieferung Gleisbau Bogen Roter Turm Jena
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Gleisbau Bogen Roter Turm Jena
Lieferung Gleisbau Bogen Roter Turm Jena
07743 Jena
- Erstellung Schienenteilungsplan
- Lieferung Schienen, 60R1 gebogen
- Lieferung Spurstangen
- Lieferung Schienenbefestigung
Für die Lieferung sind die Oberbaurichtlinien (OR) und Oberbau-Zusatzrichtlinien ( OR- Z ) des VDV ( Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) für Bahnen nach der BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fassung sowie zusätzliche Lieferbedingungen des Auftraggebers zu beachten.
Die zu verwendenden Baustoffe haben den gültigen DIN, OR / OR-Z des VDV und den Forderungen des AG zu entsprechen.
Die Eignungsnachweise für die verwendeten Baustoffe und Bauteile sind durch den AN zu erbringen und dem AG rechtzeitig vorzulegen.
Die Prüfungen sind entsprechend den in den DIN, den OR / OR-Z des VDV und den Festlegungen der VOB A / VOL enthaltenen Forderungen zu veranlassen.
Die Materialien sind auf den Lagerplatz des AG in Jena zu liefern und abzuladen. Die Lieferung sowie Be- und Entladevorgänge auch für ggf. erforderliche Zwischenlagerungen sind in die jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Es sind Rillenschienen mit dem Schienenprofil 60R 1 aus dem Werkstoff 2 90 GHT- C L zu liefern.
Es sind ungelochte Rillenschienen zu liefern.
Sämtliche in Bögen und Übergangsbögen verlegte Rillenschienen sind vorzubiegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie).
Eigenerklärung des Bieters, dass:
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
• sich sein/ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
• er seine/sie ihre Verpflichtung(en) zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat,
• er/sie im Auftragsfall die Haftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt/stellen,
• der von ihm/ihnen vorgelegte Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister (ggfls. in Kopie) jeweils den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
• nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt
• sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Mit dem Angebot sind abzugeben:
- Nachweis Q1-Lieferant der DB AG für Schienenlieferant/Walzwerk
- Nachweis der Zertifizierung des Schienenlieferanten/Walzwerkes nach DIN EN ISO 9001
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Öffnung über die Vergabeplattform Futura SRM.
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.