Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen für die Thüringer Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: 24.27-2912-331-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen für die Thüringer Polizei
Die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Ausgangspost, d.h aller Briefdienstleistungen (auch Einschreiben) für das Bildungszentrum der Thüringer Polizei, die Landespolizeiinspektionen Gotha, Jena, Saalfeld und Suhl nebst ihren nachgeordneten Dienststellen sowie die Autobahnpolizeiinspektion nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen.
Los 1: LPI Gotha
Gotha
Die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Ausgangspost, d.h aller Briefdienstleistungen (auch Einschreiben) für die Landespolizeiinspektion Gotha nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu verlängern. Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darunterliegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung (30%)
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung (25%)
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen (5%)
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung (10%)
aa) Konzept zur Vermeidung von CO²-Emissionen (5%)
ba) Konzept zur Kompensation von CO²-Emissionen (5%)
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums (20%)
aa) Qualitätssicherungskonzept (15%)
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung) (5%)
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Thüringer Polizei vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung selbst ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden selbst, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von dem Unterkriterium c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegende unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
3. Ermittlung des Wertungsergebnisses
Aus den durch die mindestens fünf Bewertenden für die Kriterien a), b) und c) vergebenen Punkte des Zuschlagskriteriums „Qualität der Auftragsausführung“ ermittelten „Gesamtpunktzahlen für die Bewertung der Qualität der Auftragsausführung“ (Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022) wird der arithmetische Mittelwert gebildet.
Los 2: LPI Jena / API
Jena
Die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Ausgangspost, d.h aller Briefdienstleistungen (auch Einschreiben) sowohl für die Landespolizeiinspektion Jena nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen als auch die Autobahnpolizeiinspektion nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu verlängern. Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darunterliegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung (30%)
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung (25%)
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen (5%)
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung (10%)
aa) Konzept zur Vermeidung von CO²-Emissionen (5%)
ba) Konzept zur Kompensation von CO²-Emissionen (5%)
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums (20%)
aa) Qualitätssicherungskonzept (15%)
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung) (5%)
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Thüringer Polizei vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung selbst ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden selbst, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von dem Unterkriterium c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegende unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
3. Ermittlung des Wertungsergebnisses
Aus den durch die mindestens fünf Bewertenden für die Kriterien a), b) und c) vergebenen Punkte des Zuschlagskriteriums „Qualität der Auftragsausführung“ ermittelten „Gesamtpunktzahlen für die Bewertung der Qualität der Auftragsausführung“ (Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022) wird der arithmetische Mittelwert gebildet.
Los 3: LPI Saalfeld
Die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Ausgangspost, d.h aller Briefdienstleistungen (auch Einschreiben) für die Landespolizeiinspektion Saalfeld nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu verlängern. Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darunterliegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung (30%)
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung (25%)
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen (5%)
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung (10%)
aa) Konzept zur Vermeidung von CO²-Emissionen (5%)
ba) Konzept zur Kompensation von CO²-Emissionen (5%)
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums (20%)
aa) Qualitätssicherungskonzept (15%)
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung) (5%)
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Thüringer Polizei vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung selbst ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden selbst, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von dem Unterkriterium c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegende unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
3. Ermittlung des Wertungsergebnisses
Aus den durch die mindestens fünf Bewertenden für die Kriterien a), b) und c) vergebenen Punkte des Zuschlagskriteriums „Qualität der Auftragsausführung“ ermittelten „Gesamtpunktzahlen für die Bewertung der Qualität der Auftragsausführung“ (Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022) wird der arithmetische Mittelwert gebildet.
Los 4: LPI Suhl / BZ
Suhl und Meiningen
Die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Ausgangspost, d.h aller Briefdienstleistungen (auch Einschreiben) sowohl für die Landespolizeiinspektion Suhl nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen als auch das Bildungszentrum der Thüringer Polizei.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu verlängern. Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darunterliegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung (30%)
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung (25%)
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen (5%)
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung (10%)
aa) Konzept zur Vermeidung von CO²-Emissionen (5%)
ba) Konzept zur Kompensation von CO²-Emissionen (5%)
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums (20%)
aa) Qualitätssicherungskonzept (15%)
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung) (5%)
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Thüringer Polizei vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung selbst ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden selbst, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von dem Unterkriterium c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegende unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
3. Ermittlung des Wertungsergebnisses
Aus den durch die mindestens fünf Bewertenden für die Kriterien a), b) und c) vergebenen Punkte des Zuschlagskriteriums „Qualität der Auftragsausführung“ ermittelten „Gesamtpunktzahlen für die Bewertung der Qualität der Auftragsausführung“ (Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022) wird der arithmetische Mittelwert gebildet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben: Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind. Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist.
2. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zum Datenschutz / Briefgeheimnis - diese ist auch für jeden Nachunternehmer einzureichen
3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG
4. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe g) der Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022
1. Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - diese ist auch für jeden Nachunternehmer einzureichen
2. Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung
3. Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz
4. Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
5. Im Bedarfsfall: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
Nachweise von Testergebnissen für Brieflaufzeiten anhand von Messungen durch den Bieter oder ein unabhängiges Prüfinstitut auf Grundlage anerkannter Messverfahren, zum Beispiel entsprechend einer sinngemäßen Anwendung der DIN EN 13850 oder einer vergleichbaren Normung, durchgeführt worden sein. Der Nachweis einer gültigen Zertifizierung des Auftragnehmers oder Prüfinstituts, welches die Tests der Brieflaufzeiten durchgeführt hat ist mit den Testergebnissen vorzulegen. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass die Tests nach anerkannten Messverfahren, zum Beispiel entsprechend einer sinngemäßen Anwendung der DIN EN 13850 oder einer vergleichbaren Normung, durchgeführt wurden.
Der Auftraggeber fordert in Anlehnung an die Qualitätsmerkmale der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV), dass 80 % der inländischen Sendungen im Jahresdurchschnitt am ersten auf den Tag der Abholung folgenden Werktag und 95 % am zweiten auf den Tag der Abholung folgenden Werktag an den Empfänger übergeben werden. Die übrigen Sendungen müssen am dritten auf den Tag der Abholung folgenden Werktag an den Empfänger übergeben werden. Die Beförderungsleistung gilt insgesamt als mangelhaft, wenn die genannten Zustellquoten im Jahresdurchschnitt unterschritten werden.
1. die vollständig ausgefüllten und gezeichneten Preisblätter (Anlagen 3.1.a) - d) i. V. m. Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022) in Textform nach § 126b BGB für die angebotenen Lose
2. das im Rahmen der Wertung der Angebote geforderte Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (Anlage 4.1 i. V. m. Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 18.10.2022)
3. den in Textform nach § 126b BGB gezeichneten Vertragsentwurf
4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) Anerkennung AGB
5. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/76
6. Verpflichtungen (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
7. Verpflichtung (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
8. Verpflichtungen (Vordruck) nach §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
9. Im Bedarfsfall: Verpflichtungen des Nachunternehmers (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
10. Im Bedarfsfall: Verpflichtungen des Nachunternehmers (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 05.12.2022, 12:00 Uhr an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über AnA-Web der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.