Verwertung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: LK Weimarer Land
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Apolda
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weimarerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altpapier
Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus dem Gebiet des Landkreises Weimarer Land. Das zu verwertende Altpapier ist an der Übernahmestelle in Apolda abzuholen.
Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus dem Gebiet des Landkreises Weimarer Land. Das zu verwertende Altpapier ist an der Übernahmestelle in Apolda abzuholen.
Verlängerung bis zum 31.12.2029 im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
(2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
(3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
(1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2019-2021, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
(2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
- die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019-2021 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
(1) Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz (aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe) für das Vermarkten von Altpapier mind. 2.000 t/a
- Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für:
a) Beförderung von Altpapier - ersatzweise liegt eine Transportgenehmigung vor.
b) Verwertung und/oder Behandeln und/oder Lagern von Altpapier für die vorgesehene Sortieranlage (sofern vorgesehen),
Sofern die vorgesehene Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. Genehmigungsantrag vor.
(2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen:
- Benennung der Referenz (mit Angabe Auftraggeber, Auftragnehmer, vertragliche Bindung Leistungszeitraum/-umfang, Anlagenstandort, Entsorgungsgebiet, Auftragswert)
- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigungen / Genehmigungsantrag.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen
(3) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,
- seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten
- bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zuzahlen
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten
(5) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung verpflichtet, die Erklärungen und Nachweise ((3) und (4)) nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen.
(6) Die geforderte Zertifizierung für den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort der Sortieranlage (sofern vorgesehen) ist bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6REU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland