HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Lieferung der pumpentechnischen Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr / Wasserwehr
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Lieferung der pumpentechnischen Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr / Wasserwehr
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Lieferung der pumpentechnischen Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr / Wasserwehr
09509 Pockau-Lengefeld
01 Stück Großpumpen auf Fahrgestell
21 Schmutzwasserpumpen
01 Stück Notstromaggregate 45 KW auf Fahrgestell
02 Stück Notstromaggregate 35 KW auf Fahrgestell
16 Stück Notstromaggregate 8 KW
23 Stück Großflächen - Arbeitsleuchten und diverses Zubehör
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Ident-Nr. 103044052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Lieferung der pumptechnischen Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr / Wasserwehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09509 Pockau - Lengefeld
Lieferung pumptechnischer Ausrüstung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
Umbau Saugeinrichtung für Hängerpumpe LV-Pos. 1.1.1
Der erforderliche Umbau der Saugeinrichtung der bereits mit dem Hauptauftrag bestellten Hängerpumpe kann nur vom Hersteller / Lieferanten der Hängerpumpe durchgeführt werden..