Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierter elektronischer Zertifikate Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 15/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierter elektronischer Zertifikate

Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 15/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30162000 Chipkarten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten elektronischen Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Einrichtungen der Justiz des Freistaates Thüringen [Bedarfsträger] - endvertreten durch die Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts [Auftraggeberin] beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3. Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr.910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 605 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79132100 Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten elektronischen Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Einrichtungen der Justiz des Freistaates Thüringen [Bedarfsträger] - endvertreten durch die Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts [Auftraggeberin] beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3. Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr.910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen.

Derzeit sind ca. 650 Signaturkarten von einem Zertifizierungsanbieter vorhanden. Dies bedeutet, dass in 2022 die vorhandenen Bestandskarten zwingend bis zum 31.12.2022 getauscht werden müssen. Der Bezug von Signaturkarten wird sich in den nächsten Jahren schrittweise erhöhen, so dass bis spätestens zum 31.12.2025 Karten für ca. 2.500 Anwender vorhanden sein müssen. Die Leistungsfähigkeit zur Ausgabe dieser Kartenmengen muss garantiert sein. Insbesondere die notwendige Neuausstattung der bereits vorhandenen Karteninhaber im Jahr 2022 muss zwingend gewährleistet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional besteht für die Auftraggeberin die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-463788
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 5400 E Verg - 15/22
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierter elektronischer Zertifikate

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 605 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 512 945.50 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.

Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten

(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. § 182 Abs. 2 und 3 GWB in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 €, soll aber den Betrag von 50.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2022

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