Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie der Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung aufgeteilt in 5 Regionallose
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie der Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung aufgeteilt in 5 Regionallose
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Einsammlung und Transport von Restabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Einsammlung und Transport von Bioabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Behälterbewirtschaftung (inkl. Erstgestellung von 4-Rad-Behältern)
- Einsammlung und Transport von Sperrmüll (Abfuhr auf Abruf)
Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie der Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung
Kommunen im Regionallos 1 (R1):
Beckingen, Dillingen/Saar, Losheim am See, Nalbach, Schmelz, Wadern, Weiskirchen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen für das Regionallos 1:
- Einsammlung und Transport von Restabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Einsammlung und Transport von Bioabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Behälterbewirtschaftung (inkl. Erstgestellung von 4-Rad-Behältern)
- Einsammlung und Transport von Sperrmüll (Abfuhr auf Abruf)
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2029, wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der so verlängerte Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 30.06.2030, wenn er nicht bis spätestens zum 30.06.2028 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie der Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung
Kommunen im Regionallos 2 (R2):
Bous, Ensdorf, Großrosseln, Perl, Rehlingen-Siersburg, Saarwellingen, Schwalbach, Überherrn, Wallerfangen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen für das Regionallos 2:
- Einsammlung und Transport von Restabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Einsammlung und Transport von Bioabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Behälterbewirtschaftung (inkl. Erstgestellung von 4-Rad-Behältern)
- Einsammlung und Transport von Sperrmüll (Abfuhr auf Abruf)
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2029, wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der so verlängerte Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 30.06.2030, wenn er nicht bis spätestens zum 30.06.2028 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
In der grenznahen Gemeinde Großrosseln muss der Bioabfall gemeindescharf abgefahren werden, da das dort eingesammelte Material zur Verwertung nach Frankreich zu bringen ist. Die Notifizierung übernimmt der Auftraggeber, der Auftragnehmer hat die entsprechenden Informationen für den Antrag auf Anforderung mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat zudem die nötige Software für die erforderlichen elektronischen Signaturen vorzuhalten und alle entsprechenden EU-Verordnungen (z. B. Anmeldung der Transporte etc.) zu erfüllen.
Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie der Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung
Kommunen im Regionallos 3 (R3):
Freisen, Illingen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Ottweiler, Schiffweiler, Tholey
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen für das Regionallos 3:
- Einsammlung und Transport von Restabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Einsammlung und Transport von Bioabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Behälterbewirtschaftung (inkl. Erstgestellung von 4-Rad-Behältern)
- Einsammlung und Transport von Sperrmüll (Abfuhr auf Abruf)
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2029, wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der so verlängerte Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 30.06.2030, wenn er nicht bis spätestens zum 30.06.2028 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Zu II.2.10) Beschreibung der Varianten:
Der Auftraggeber eröffnet dem Auftragnehmer für das Regionallos 3 die Möglichkeit (und möchte diese auch angeboten bekommen), Restabfallteilmengen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Hermine umzuschlagen.
Der Bieter hat daher zwei Varianten anzubieten:
- Direkttransport zur AVA Velsen mit ggf. Wartezeiten an der Waage und
- Umschlag beim Abfallwirtschaftszentrum Hermine.
Der Zuschlag wird dann auf die wirtschaftlichere Variante erteilt. Näheres siehe Leistungsbeschreibung und Preisblatt.
Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie der Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung
Kommunen im Regionallos 4 (R4):
Friedrichsthal, Heusweiler, Merchweiler, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg, Sulzbach
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen für das Regionallos 4:
- Einsammlung und Transport von Restabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Einsammlung und Transport von Bioabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Behälterbewirtschaftung (inkl. Erstgestellung von 4-Rad-Behältern)
- Einsammlung und Transport von Sperrmüll (Abfuhr auf Abruf)
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2029, wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der so verlängerte Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 30.06.2030, wenn er nicht bis spätestens zum 30.06.2028 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie der Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung
Kommunen im Regionallos 5 (R5):
Bexbach, Blieskastel, Gersheim, Kirkel, Kleinblittersdorf, Mandelbachtal, Spiesen-Elversberg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen für das Regionallos 5:
- Einsammlung und Transport von Restabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Einsammlung und Transport von Bioabfall (Behälterabfuhr mit Identsystem)
- Behälterbewirtschaftung (inkl. Erstgestellung von 4-Rad-Behältern)
- Einsammlung und Transport von Sperrmüll (Abfuhr auf Abruf)
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2029, wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der so verlängerte Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 30.06.2030, wenn er nicht bis spätestens zum 30.06.2028 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
In der grenznahen Gemeinde Kleinblittersdorf muss der Bioabfall gemeindescharf abgefahren werden, da das dort eingesammelte Material zur Verwertung nach Frankreich zu bringen ist. Die Notifizierung übernimmt der Auftraggeber, der Auftragnehmer hat die entsprechenden Informationen für den Antrag auf Anforderung mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat zudem die nötige Software für die erforderlichen elektronischen Signaturen vorzuhalten und alle entsprechenden EU-Verordnungen (z. B. Anmeldung der Transporte etc.) zu erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen sind zugelassen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Liste der Eignungsnachweise:
- VHB-Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend)
- 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend)
- 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (soweit zutreffend)
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften:
Unternehmensbeschreibung Eigene Darstellung, Broschüre o. Ä., aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung). -
Registereintrag Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften:
VHB-Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Einsammlungsleistungen erbringen sollen: Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen.
Qualitätssicherung:
- Aktueller Nachweis des Einsammlers für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit „Sammeln“ für die Abfallschlüsselnummern 20 03 01 und 20 03 07. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung.
Sollte der Bieter auf Lose anbieten, für die der Bioabfalltransport nach Frankreich (Regionallose 2 und 5) vorgesehen ist, muss eine EU-Lizenz für den Transport vorgelegt werden.
Referenzen (Abweichend von den Regelungen im Formblatt 124_LD bzgl. Referenzen und Zeitraum gilt:) - Mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren, die folgendes abdecken muss:
- Entleerung und Abfuhr von Müllgroßbehältern (MGBs) und Umleerbehältern im Kommunalauftrag für mindestens 50.000 Einwohner
Mindestens eine Referenz in den letzten 10 Jahren für vergleichbare Leistungen, die folgendes abdecken muss:
- Sperrmüllabfuhr im Kommunalauftrag für mindestens 50.000 Einwohner.
Anzugeben sind Auftraggeber, Tätigkeit, Umfang (Einwohner) und Zeitraum sowie Ansprechpartner des Referenzgebers - -
Datenschutz gem. DSGVO - Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten:
- Übermittlung der tatsächlichen technisch organisatorischen Maßnahmen (TOMs) -auf Verlangen der Vergabestelle-
Gesetzliche Vorgaben der DSGVO bzgl. den TOMs (Art. 32, 44ff)
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über die Vergabeplattform Subreport mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über die Vergabeplattform Subreport erteilt. - -
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG# #cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).