Sanierung/Umbau Sportanlage mit Funktionsgebäude an der Tabarzer Straße, Friedrichroda - Planungsleistungen Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2022 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichroda
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friedrichroda.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung/Umbau Sportanlage mit Funktionsgebäude an der Tabarzer Straße, Friedrichroda - Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Die Stadt Friedrichroda beabsichtigt als Vergabestelle die Sanierung, den Umbau und die Neuordnung ihrer Sportplatzanlage, was den Ersatzneubau eines Sportfunktionsgebäudes einschließt. Die insoweit erforderliche Technische Ausrüstung (als Fachplanung mit Grund- und Besonderen Leistungen sowohl in Bezug auf die Gebäudeplanung als auch in Bezug auf die Freianlagenplanung) ist alleiniger Gegenstand dieser Vergabe. Die zusätzlich erforderlichen Objekt- und Fachplanungen sind demgegenüber Gegenstand gesonderter Vergaben.
Friedrichroda, DE
Die Stadt Friedrichroda beabsichtigt als Vergabestelle die Sanierung, den Umbau und die Neuordnung ihrer Sportplatzanlage, was den Ersatzneubau eines Sportfunktionsgebäudes einschließt.
Die Sportplatzanlage in Friedrichroda, direkt neben dem Schwimmbad, wurde im Jahr 1923 errichtet und seither als solche intensiv genutzt. Die vorhandenen Sportfreianlagen sind jedoch kaum noch nutzbar.
Die gesamten Sport- und Freianlagen einschließlich des Sportfunktionsgebäudes müssen grundsätzlich saniert und erneuert werden, um einen bedarfsgerechten Freizeit- und Vereinssport zu ermöglichen. Dabei sollen auch die Schulen der Stadt Friedrichroda die Möglichkeit haben, die sanierte Anlage für den Sportunterricht zu nutzen.
Das vorhandene Sportfunktionsgebäude entspricht dabei nicht mehr den hygienischen und technischen Anforderungen. Es ist stark verschlissen und hat undichte Stellen im Dachbereich. Das nicht mehr nutzbare Gebäude muss zurückgebaut und durch ein angemessenes Funktionsgebäude ersetzt werden. Dieses soll die WC-Anlagen für Besucher, Umkleideeinheiten für Schul- und Vereinssport, einen kleinen Aufenthaltsraum mit Teeküche und Lagerräume für Sportgeräte umfassen.
Auf den im Anhang 2 zu Teil A der Vergabeunterlagen beigefügten bereits vorliegenden Planungsentwurf für das Sportfunktionsgebäude wird verwiesen. Dieser ist jedoch keine verbindliche Grundlage für die weitere Freianlagen-Planung, sondern impliziert lediglich eine Anregung.
Ziel des Vorhabens ist es, die bereits vorhandene Sportanlage zu einem nachhaltigen und bedarfsgerechten Sportzentrum für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport auszubauen.
Die insoweit erforderliche Technische Ausrüstung (als Fachplanung mit Grund- und Besonderen Leistungen sowohl in Bezug auf die Gebäudeplanung als auch in Bezug auf die Freianlagenplanung) ist alleiniger Gegenstand dieser Vergabe. Die zusätzlich erforderlichen Objekt- und Fachplanungen sind demgegenüber Gegenstand gesonderter Vergaben.
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die erforderlichen Leistungen in dem Leistungsbild Technische Ausrüstung/ Elektroplanung. Einschlägig sind dabei die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind auf dieser Basis die erforderlichen Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 (teilweise ohne die Leistungsphase 4) der Fachplanung Technische Ausrüstung. Einschlägig sind dabei die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, und 5 in Bezug auf das Gebäude sowie die Anlagengruppen 4 und 5 in Bezug auf die Freianlagen. Des Weiteren ist Gegenstand folgende Besondere Leistung:
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Die Leistungen werden dabei stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 3, auf der zweiten Stufe die Leistungsphasen 4 bis 6 und auf der dritten Stufe die Leistungsphasen 7 bis 9.
Die Besondere Leistung wird der dritten Stufe zugeordnet.
Zudem besteht ein Baukostenrahmen für das Gebäude (KG 200, 300 und 400) in Höhe von 765.000,00 € (netto) und ein Baukostenrahmen (KG 200 und 500) in Höhe von 1.900.000,00 € (netto) in Bezug auf die Freianlagen.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf Teil C (der Vergabeunterlagen) Bezug genommen.
Mit der Ausführung ist sofort nach Vertragsschluss zu beginnen. Die Planungsleistungen auf der ersten Stufe sind bis zum 30.06.2023 zu erbringen.
im Rahmen der unter Ziffer II.2.4) beschriebenen stufenweisen Beauftragung
Sollten mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt: Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den angegebenen Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft. Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Referenzen-Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2019 bis 2021 (2. Rangstelle)
Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021 (3. Rangstelle)
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der insofern gebildeten Rangfolge immer noch mehr als drei in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine Berufshaftpflicht mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
für Personenschäden mindestens 1,5 Mio. € für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,0 Mio. € für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 3 Mio.€ für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 2 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr)
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
Referenz:
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen (geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Es muss sich um ein öffentlich genutztes Gebäude handeln.
- Erbringung (mindestens) der Leistungsphasen 3, 5 bis 8 „Technische Ausrüstung“ (mindestens) in den Anlagengruppen 1, 2, 3 (in Anlehnung an die HOAI) mit Baukosten (KG 400) in Höhe von mindestens 80.000,00 € (netto)
- und bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2015
Referenzen vor dem 01.01.2016 werden nicht gewertet; maßgeblich ist insofern der Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung des Referenzprojekts.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B.) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen. Der Bewerber ist jedoch aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der statuierte Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weiter verfügbaren Referenzen nach dem 31.12.2015 in Form von Eigenerklärungen angegeben werden. (Bei diesen weiteren Referenzen gelten prinzipiell ebenfalls die oben statuierten Mindestanforderungen.)
Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2019 bis 2021 beschäftigten Personen (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam beschäftigten Personen bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021 an. Teilzeitkräfte sind auch hier entsprechend umzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).