Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-38-370
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs "HLF 20"
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
Feuerwehr Homburg
Am Hochrech 3
66424 Homburg
Ausgeschrieben ist ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug "HLF 20", das überwiegend folgenden Zwecken dienen soll:
Ø Bereitstellung einer Löschwassermenge
Ø Brandbekämpfung und (technische) Hilfeleistungen kleineren bis mittleren Umfangs.
Beladung HLF 20
Feuerwehr Homburg
Am Hochrech 3
66424 Homburg
Ausgeschrieben ist die Beladung nach DIN 14530-27:2019-11 für das unter Los 1 beschriebene Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug "HLF 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
(Formblatt 124) sowie die beigefügte Verpflichtungserklärung
zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem
Saarländischen Tariftreuegesetz sind zu unterschreiben und mit
einzureichen. Bewerber oder Bieter haben je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen
sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausbildung
in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.32014. S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst
in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124- Eigenerklärung
zur Eignung) möglich.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind
vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
entsprechenden Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die
Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem
Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von
6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachwiese, die durch Präqualifikation erworben
werden, sind zugelassen.
Erklärungen zur Einhaltung des Saarländischen
Tariftreuegesetzes (STTG)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch
Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder
Eigenerklärungen gemäß Formbltt 124 (Eigenerklärung zur
Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die
Vorlage einer Einheitlische Europäischen Eigenerklärung (EEE)
als vorläufiger Nachweis.
Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht
vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb
von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Ort: derzeit nicht benannt
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift
nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de