Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Mehrzweckkraftwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 24.55-2912-351-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Mehrzweckkraftwagen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Mehrzweckkraftwagen (MZKW) für die Thüringer Polizei
Erfurt
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Mehrzweckkraftwagen (MZKW) für die Thüringer Polizei
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.1.5 in dieser
Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Das Bewertungskriterium Preis umfasst die Anschaffungskosten und Unterhaltskosten in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer nach Berechnungstool
nach Kapitalwertmethode (Anhang II zur Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietererklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)
1) Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
2) Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtrung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck)
3) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
4) Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter
und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach
§ 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.