zukunftsfähige Innenstädte und Zentren / Projekt Hofhalten Johannisstraße im Innenstadtbereich von 04600 Altenburg - Los 12 - Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenburg.eu
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E21518271
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E21518271
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

zukunftsfähige Innenstädte und Zentren / Projekt Hofhalten Johannisstraße im Innenstadtbereich von 04600 Altenburg - Los 12 - Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

zukunftsfähige Innenstädte und Zentren / Projekt Hofhalten Johannisstraße im Innenstadtbereich von 04600 Altenburg - Los 12 - Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation innenstadtbezogener Kooperationen

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Hauptort der Ausführung:

04600 Altenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die über 1.000-jährige ehemalige Residenzstadt Altenburg liegt im östlichsten Teil des Freistaates Thüringen, genauer im Landkreis Altenburger Land, ca. 50 km südlich von Leipzig.

Die historische Altstadt von Altenburg weist insbesondere im nördlich des Marktes gelegenen Bereiches der Johannisstraße einen enormen Leerstand aus. Hier befinden sich zahlreiche leerstehende Gebäude mit verwilderten Hof- und Gartenflächen sowie desolaten Nebengebäuden. Ebenso ist eine bisher unzugängliche mittelalterliche Gasse vorhanden. Die Grundstücke sind teils stark verwinkelt und in kleinteiligen Quartieren ungünstig erschlossen.

Durch das Büro für Kreative Stadtentwicklung, Sanierung und Denkmalpflege, Herrn Dipl.-Ing. Gernot Lindemann, Leipzig, wurde im Auftrag der Stadt Altenburg im Zeitraum Juni 2020 bis Dezember 2021 eine Problemimmobilienanalyse für die Altenburger Innenstadt erarbeitet, welche die vorbeschriebene kritische Altstadtlage bestätigt.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) startete im Jahre 2021 (Veröffentlichung am 22.7.2021) ein Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Hierbei sollten Städte und Gemeinden Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung im Kontext der Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren zur Förderung durch den Bund einreichen. Für dieses Förderprogramm hat sich die Stadt Altenburg mit dem Projekt „Hofhalten“ für die Weiterentwicklung des Bereiches der Johannisstraße beworben. Herr Dipl.-Ing. Gernot Lindemann hat die Stadt Altenburg bei der Antragstellung für dieses Projekt beraten. Der Förderantrag wurde mittels Zuwendungsbescheid bewilligt.

Das nunmehr geförderte Projekt „Hofhalten“ soll eine städtebauliche und funktionale Weiterentwicklung und Belebung der Altenburger Innenstadt vorantreiben. Durch Vernetzung und Beratung sollen private Eigentümer in Zusammenarbeit mit der Stadt Altenburg und externen Fachleuten Konzepte für die Nutzung der Gebäude und Freiflächen entwickeln, deren Ansätze durch einen Masterplan auf die gesamte Innenstadt übertragen werden können und sollen. Inhalt dieser Konzepte sollen sowohl neue Wohn- und Arbeitsformen, touristische Angebote (insbesondere mit Alleinstellungsmerkmal) als auch innovative Beherbergungs- und Dienstleistungsmöglichkeiten sein.

In einem Projektzeitraum von 2022 bis 2025 sollen für die in den Vergabeunterlagen näher dargestellten Maßnahmen konzeptionelle Grundlagen erarbeitet und die privaten Grundstückseigentümer aktiviert und koordiniert werden. Es sollen in diesem Zeitfenster bereits erste sichtbare Umsetzungen an Aufwertungen von kommunalen Freiflächen erreicht werden.

Über diesen Projektzeitraum soll ein externer Auftragnehmer als Projektbetreuer/ Projektmanager die Vorberatungen, Planungen, die Koordination und die Überwachung der geplanten Maßnahmen nach den Vorgaben der Stadt Altenburg als Auftraggeber sicherstellen; dabei ist dieser auch für die weitere Vorbereitung und Bearbeitung von Leistungsausschreibungen, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben für die einzelnen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung zuständig.

Der Projektsteuerer übernimmt in enger Zusammenarbeit mit der Stadt die Funktionen des Auftraggebers. Er stellt die direkte Verbindung zwischen der kommunalen Verwaltung und den privaten Eigentümern und den weiteren Akteuren (z.B. Fachplaner, Investoren, Nutzer) dar.

Er ist erster Ansprechpartner für alle Beteiligten und berät diese zu Fragen der Planungen und Umsetzungen der Maßnahmen. Ihm obliegt auch die Organisation notwendiger und geeigneter Standortgemeinschaften.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/12/2022
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) allgemeine Angaben und Erklärungen (u. a. Unternehmensgegenstand, einschlägiges Berufs-/ Handelsregister mit späterer Vorlage des Nachweises, Eigenerklärungen zu den §§ 123 u. 124 GWB, zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, zur gewerbsmäßigen Tätigkeit, zum Personen-/Unternehmensbezug zu Russland, des Weiteren bei Bietergemeinschaften und vorgesehener Mitwirkung Dritter (Unterauftragnehmer, Unternehmen, die im Rahmen der Eignungsleihe Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen, gemäß §§ 36 u. 47 VgV): Beschreibung Leistungsverteilung, Verpflichtungserklärungen); Benennung, Angaben, Erklärungen und Nachweisvorlage von Unterauftragnehmern und Unternehmen, die im Rahmen der Eignungsleihe Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen, mit Angebotseinreichung möglich, ansonsten bei Bedarf später 2.) Juristische Personen, die die Voraussetzung nach § 75 Abs. 3 VgV erfüllen, sind zugelassen.

weitere Details: siehe III.1.3) sowie Auftrags-/Vergabeunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Nachweisvorlage nur vom zukünftigen Auftragnehmer vor der Zuschlagserteilung erforderlich (Details siehe Bogen Bietererklärungen) 2.) Eigenerklärungen / Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahresgesamtumsätze, Jahresumsätze im Bereich Projektsteuerung, Beratung und Moderation innenstadtbezogener Kooperationen bzw. Projektmanagement in den Bereichen Städtebau / Stadtplanung / Stadtsanierung)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A.) Anforderungen an die Referenzprojekte:

Für den vorgesehenen Projektleiter und den Bieter / die Bietergemeinschaft sind Angaben und Erklärungen zu Referenzprojekten den Bereich Projektsteuerung, Beratung und Moderation innenstadtbezogener Kooperationen bzw. Projektmanagement in den Bereichen Städtebau / Stadtplanung / Stadtsanierung betreffend vorzulegen (je zwei Verschiedene).

Es ist möglich, ein Referenzprojekt mehrfach zu nennen. - Die Optionen bezüglich §§ 36, 47 VgV werden im Detail im Bogen Bieterklärungen beschrieben. Die zeitliche Begrenzung der Referenzprojekte wird wie folgt festgelegt: Es sind Projekte anzugeben, deren Ende im Zeitraum Januar 2012 bis Ablauf der Angebotsfrist für dieses Verfahren liegt.

Die einzelnen Anforderungen an die Referenzprojekte sind im Bogen Bieterklärungen beschrieben.

B) Anforderungen an den Projektleiter / das Projektteam und fachliche Qualifikation Projektteam / Es gelten folgende Mindestanforderungen:

Für den Projektleiter gelten folgende Mindestanforderungen:

- Der Projektleiter verfügt mindestens über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium in der Fachrichtung

- Stadtplanung, Architektur, Urbanistik, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung oder

- Projektmanagement, Bauingenieurwesen oder Immobilienwirtschaft mit fachlicher / beruflicher Spezialisierung auf Stadtentwicklung / Stadtplanung / Stadtsanierung.

Für das Projektteam gelten folgende Mindestanforderungen:

Das Team besteht mindestens aus dem Projektleiter. Zum Projektteam können ein stellvertretender Projektleiter und weitere Projektteammitglieder gehören.

- Alle Projektteammitglieder besitzen Berufsqualifikationen, die sie zur Projektsteuerung, Beratung und Moderation innenstadtbezogener Kooperationen befähigen (z. B. einschlägig fachkundige Stadtplaner, Urbanisten, Projektmanager mit der Spezialisierung Stadtentwicklung / Stadtplanung);

- 1 Projektteammitglied muss mindestens 2 Jahre Berufserfahrungen bei der Projektsteuerung, Beratung und Moderation innenstadtbezogener Kooperationen bzw. Projektmanagement in den Bereichen Städtebau / Stadtplanung / Stadtsanierung besitzen;

Geforderte Angaben und Eignungsnachweise Projektleiter:

Name, Qualifikation und Fachrichtung der Ausbildung, Unternehmen, Berufserfahrung in Jahren bzgl. Ausschreibungsgegenstand, Qualifikationsnachweis (z. B. Diplomurkunde) // Gleichwertige Qualifikationen sind zugelassen. Die fachliche Gleichwertigkeit ist zu erläutern.

Die Möglichkeiten bezüglich §§ 36, 47 VgV werden im Detail im Bogen Bietererklärungen beschrieben.

C) technische Anforderungen etc.

Eigenerklärungen vom Bieter / von der Bietergemeinschaft zur Kosten-, Termin- und Qualitätssicherung, technischen Ausrüstung sowie zu Kenntnissen im Vergaberecht und Zuwendungsrecht der Städtebauförderung // Hinsichtlich der weiteren Details wird auf den Bogen Bietererklärungen verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe vorstehend sowie Mindestanforderung ist, dass der Bieter, bei Bietergemeinschaften die Bietergemeinschaft gewerbsmäßig Leistungen der Projektsteuerung, Beratung und Moderation innenstadtbezogener Kooperationen bzw. Projektmanagement in den Bereichen Städtebau / Stadtplanung / Stadtsanierung erbringt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Durch den Bestbieter sind auf Anforderung vor der Zuschlagserteilung folgende Unterlagen zu erbringen: Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Verpflichtungen nach - § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, - § 17 ThürVgG – Kontrollen, - § 18 ThürVgG - Sanktionen, bei vorgesehener Mitwirkung von Unterauftragnehmern: Verpflichtungen der/des Nachunternehmen/s zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/12/2022
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/12/2022
Ortszeit: 08:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind nur Bedienstete der Stadtverwaltung Altenburg zur Teilnahme befugt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).

Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann.

Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).

Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2022

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