Rahmenvertrag zur Lieferung von Spurensicherungsröhrchen Referenznummer der Bekanntmachung: 24.21-2912-337/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Spurensicherungsröhrchen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Spurensicherungsröhrchen, mit einer 2-jährigen Laufzeit und der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr
Erfurt
- Lieferung von 60.000 Stück Spurensicherungsröhen 100mm jährlich
- Lieferung von 6.500 Stück Spurensicherungsröhen 150mm jährlich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB der Thüringer Polizei
- Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Verplichtungen zu Nachunternehmern und Kontrollen
- Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestnetgelt und Entgeltgleichheit
- AGB der Thüringer Polizei
- Eigenerklärung zum Versicherungsschutz
Lieferung erfolgt ab Kalenderwoche 01/2023
Abschnitt IV: Verfahren
Erfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m
Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2019/1828 vom
30.10.2019, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten
Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei
Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine
Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter
hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf
hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und
Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben
werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September
2005 (GVBI. S. 325) in der jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für
weitere Informationen wird auf das Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen. Die
Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht
mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme
an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet
haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren
informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr,
ausgeschlossen zu werden.