Rahmenvereinbarung zur Verlängerung der Subscription für Atlassian Confluence und JIRA Referenznummer der Bekanntmachung: TAB-2022 ConJira
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aufbaubank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Verlängerung der Subscription für Atlassian Confluence und JIRA
Rahmenvereinbarung zur Verlängerung der Subscription für Atlassian Confluence und JIRA über zwei Jahre.
Thüringer Aufbaubank - Anstalt öffentlichen Rechts Gorkistraße 9 99084 Erfurt
Die Atlassian-Produkte Confluence und Jira sind in der Anwendungslandschaft der TAB bereits etablierte Anwendungen und kommen in vielen Prozessen zum Einsatz. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter zur Verlängerung der Subscription.
Die Vertragslaufzeit der Subscription beträgt zwei Jahre (Mindestvertragsdauer).
Es handelt sich ausschließlich um eine Software Subscription. Dienstleistung, Beratung oder Schulungen sind explizit nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Vertragslaufzeit kann einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB enthält Angaben zu/r:
a. zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
b. Insolvenzverfahren und Liquidation,
c. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
d. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, sich folgende Bestätigungen vom Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder eine Bietergemeinschaft berufen will, auf gesondertes Verlangen vorlegen zu lassen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit ausgestellt wird (Vorlage im Original)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit enthält Angaben zu/r:
a. Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis, dass für den Zeitraum der Auftragserfüllung eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Es ist
-> eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung
oder
-> eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird,
beizufügen.
b. KMU-Unternehmensstatus
zu a) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall bei doppelter Jahresgesamtleistung.
Die Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit enthält Angaben zu/r:
a) Erklärung zur Lieferberechtigung durch den Hersteller
b) Die Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren (Nov. 2019 bis einschließlich Okt. 2022) erbrachten, vergleichbaren Leistungen. Der Nachweis als vergleichbare Referenz hat folgende Information zu beinhalten:
- wesentliche Leistungsbeschreibung
- Angabe des geleisteten Werts
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Name des Auftraggebers
zu a) Nachweis mittels Vorlage der Zertifizierung als "Platinum Solution Partner" durch den Hersteller Atlassian.
zu b) Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1) Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.dtvp.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
1.2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger W eise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQN65S8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.