Los 19_1 Malerarbeiten - Restleistung Referenznummer der Bekanntmachung: I-30/2-01-2022-0018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-hildburghausen.de/Aktuelles-Covid-19/Vergabe-%C3%B6ffentlicher-Auftr%C3%A4ge/Aktuelle-Vergabeverfahren-Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Los 19_1 Malerarbeiten - Restleistung
Erbringung der Restleistungen für das Gewerk Malerarbeiten am Schulstandort Waldstraße 11a in 98646 Hildburghausen
98646 Hildburghausen, Waldstraße 11a
- Wandbeschichtungen
- Deckenbeschichtungen
- Metallbeschichtungen
- Bodenbeschichtung
Abschnitt IV: Verfahren
Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, weshalb die Angebotsfrist auf mind. 15 Tage, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung, verkürzt werden darf.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Ausfall des zuvor beauftragten Auftragnehmers, die kurzfristig aus zwingenden Gründen fortgeführt werden müssen.
Vorhandene Vorleistungen müssen zeitnah fachgerecht fertiggestellt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 19_1 Malerarbeiten - Restleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltershausen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.malers.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer