Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach Los 23b Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2022-08-02/0020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach Los 23b
Los 23 b - Estricharbeiten
Staatliche Grundschule Goldbach Carl-Lerp-Straße 2 99869 Nessetal OT Goldbach
ca. 1.435 m2 Untergrundreinigung; ca. 1.100 m Randstreifen; ca. 969 m2 Wärmedämmung EPS;
ca. 450 m2 Wärmedämmung Mehr-/Minderstärken; ca. 1.424 m2 Abdeckung PE-Folie;
ca. 555 m2 Zementestrich; ca. 200 m2 Zementestrich Mehr-/Minderstärken; ca. 410 m2 Haftbrücke;
ca. 520 m2 Bodenausgleichsmasse; ca. 105 m2 Trittschalldämmung EPS; ca. 46 m2 Gefälle-Zement-Verbundestrich; ca. 802 m2 Fließestrich; ca. 530 m2 hydraulisch gebundene Schüttung;
ca. 200 m2 hydraulisch gebundene Schüttung Mehr-/Minderstärken
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren mit hinreichend begründeter Dringlichkeit
Aufhebung der vorangegangenen Vergabeverfahren über die Bekanntmachungsnummer 2022/S 026-065335
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4BYWG2SR4VG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gth.de