Lieferung von mobilen ThinClients und Dockingstationen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IT-04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen ThinClients und Dockingstationen
Die Mitarbeiter der IKK Südwest haben die Möglichkeit, sowohl im Büro als auch zu Hause zu arbeiten. Um doppelte Hardware- und Lizenzkosten zu vermeiden, werden die Mitarbeiter mit mobilen ThinClients und passenden Dockingstationen (für Büro und HomeOffice) ausgestattet.
mobile ThinClients+passende USB-C Dockingstatione
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest nutzt das Betriebssystem "IGEL OS" (momentan IGEL OS 11). Die angebotene Hardware muss daher zwingend "IGEL Ready" sein. Die Geräte müssen bei der Auslieferung mit einem IGEL OS vorinstalliert sein. Zudem soll für die Nutzung im Büro ein passender Portreplikator, der IGEL Ready ist, angeboten werden.
Die IGEL Ready-Kompatibilität ist entsprechend durch den Hersteller/Lieferanten in den Angebotsunterlagen zu belegen.
Die im Leistungskatalog genannten technischen Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Die Ausstattungsmerkmale sowie die angebotenen Gerätespezifikationen und technischen Leistungsmerkmale gelten als garantiert, dementsprechend werden Angebote, welche den Mindestanforderungen nicht entsprechen, ausgeschlossen.
Für die angebotenen Geräte sind jeweils Originaldatenblätter des Herstellers sowie entsprechendes Prospektmaterial in deutscher (alternativ in englischer) Sprache vorzulegen.
Alle Gebühren, Abgaben und sonstige Kosten, die anfallen oder die vom Hersteller/Lieferanten an Dritte zu zahlen sind, müssen im Angebotspreis zur Hardware enthalten sein.
Der Bieter muss sicherstellen, dass im Jahr 2022 bereits 660 Geräte geliefert werden.
Vor Zuschlagserteilung wird der bis dahin erstplatzierte Bieter zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. D.h. dass er nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 7 Kalendertagen zu jedem angebotenen Produkt ein Testgerät zur Verfügung stellen muss, anhand dessen die Übereinstimmung mit den Anforderungen im Leistungskatalog geprüft wird. Eine gesonderte Vergütung der Teststellung erfolgt nicht. Weitere Hinweise finden Sie in den Vergabeunterlagen „Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“.
Portreplikatore für mobile ThinClients
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest nutzt das Betriebssystem "IGEL OS" (momentan IGEL OS 11). Die angebotene Hardware muss daher kompatibel Linux und speziell mit IGEL OS11 sein.
Die Kompatibilität ist über Kundenreferenzen oder entsprechende Teststellungen nachzuweisen.
Die im Leistungskatalog genannten technischen Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Die Ausstattungsmerkmale sowie die angebotenen Gerätespezifikationen und technischen Leistungsmerkmale gelten als garantiert, dementsprechend werden Angebote, welche den Mindestanforderungen nicht entsprechen, ausgeschlossen.
Für die angebotenen Geräte sind jeweils Originaldatenblätter des Herstellers sowie entsprechendes Prospektmaterial in deutscher (alternativ in englischer) Sprache vorzulegen.
Alle Gebühren, Abgaben und sonstige Kosten, die anfallen oder die vom Hersteller/Lieferanten an Dritte zu zahlen sind, müssen im Angebotspreis zur Hardware enthalten sein.
Der Bieter muss sicherstellen, dass im Jahr 2022 bereits 660 Geräte geliefert werden.
Vor Zuschlagserteilung wird der bis dahin erstplatzierte Bieter zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. D.h. dass er nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 7 Kalendertagen zu jedem angebotenen Produkt ein Testgerät zur Verfügung stellen muss, anhand dessen die Übereinstimmung mit den Anforderungen im Leistungskatalog geprüft wird. Eine gesonderte Vergütung der Teststellung erfolgt nicht. Weitere Hinweise finden Sie in den Vergabeunterlagen „Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Fremdnachweis der Eintragung in ein Berufs- bzw. Handelsregister oder vergleichbares Register (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate).
2. Eigenerklärung gemäß § 123 GWB (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
3. Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
Voranstehend benannte Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden. Unterauftragnehmer müssen die Unterlagen erst im Falle eines Zuschlags nach Aufforderung durch die Auftraggeberin binnen 6 Kalendertagen nachreichen.
Hinweis: Bitte beachten sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen.
1. Bankerklärung (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate):
Die jeweils zuständige Hausbank soll dem Unternehmen bescheinigen, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die schon geraume Zeit bestehen. Beispielsweise können Angaben über das regelmäßige Bedienen von Krediten oder sonstigen Verpflichtungen gemacht werden. Insgesamt soll jedoch bescheinigt werden, dass es sich um geordnete wirtschaftliche Verhältnisse handelt.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. zur Erhöhung einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, Personenschäden mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, reine Vermögensschäden mindestens 250000 EUR je Schadensereignis (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
Vor Zuschlagserteilung muss von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, ein entsprechender Fremdnachweis des Versicherers eingereicht werden. Der Nachweis muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Kalendertagen eingereicht werden.
3. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtuntersatz des Unternehmens sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
Voranstehend benannte Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden. Unterauftragnehmer müssen die Unterlagen erst im Falle eines Zuschlags nach Aufforderung durch die Auftraggeberin binnen 6 Kalendertagen nachreichen.
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen.
1. Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
Voranstehend benannte Erklärungen muss von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden. Unterauftragnehmer müssen die Unterlagen erst im Falle eines Zuschlags nach Aufforderung durch die Auftraggeberin binnen 6 Kalendertagen nachreichen.
2. Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen über innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Voranstehend benannte Erklärung muss ein Mal pro Angebot (ein Mal pro Bieter/Bietergemeinschaft einschließlich der jeweiligen Unterauftragnehmer) vorgelegt werden.
Hinweis: Bitte beachten sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen.
1. Erklärung zu § 3 Abs. 4 STFLG (saarländisches Tariftreu- und Fairer-Lohn-Gesetz (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen)
Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
2. EVB-IT Kaufvertrag (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen) inkl. entsprechender AGB.
3. Vor Zuschlagserteilung (ca. 48,/49. KW) wird der bis dahin erstplatzierte Bieter zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. D.h. dass er nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 7 Kalendertagen zu jedem angebotenen Produkt ein Testgerät zur Verfügung stellen muss, anhand dessen die Übereinstimmung mit den Anforderungen im Leistungskatalog geprüft wird. Eine gesonderte Vergütung der Teststellung erfolgt nicht.
4, Originaldatenblätter (des Herstellers) für die angebotenen Geräte sowie entsprechendes Prospektmaterial in deutscher (oder alternativ in englischer) Sprache
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Auftraggeberin wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die eventuelle Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV treffen. Erfolgt eine Nachforderung, müssen die Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorgelegt werden; nach fruchtlosem Fristablauf wird das Angebot zwingend nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
2. Interessierte Bieter können sich auf der Plattform der Deutschen eVergabe (http://www.deutsche-evergabe.de) für das Vergabeverfahren registrieren. Registrierte Bieter werden automatisch über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren benachrichtigt. Bieter, die sich nicht registrieren, müssen sich selbständig über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren informieren.
3. Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung notwendig. Die Kosten für das Vergabeverfahren werden von der Auftraggeberin übernommen. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und um Verfahren sind rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 VgV vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote zu stellen. Die Antworten werden aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV eingegangen sind, werden nicht beantwortet.
4. Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
5. Produktinformationen: Der Bieter hat mit seinem Angebot für jedes angebotene Gerät Originaldatenblätter (des Herstellers) sowie entsprechendes Prospektmaterial in deutscher (alternativ in englischer) Sprache einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.