Vergabe eines Lieferauftrages zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 24/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Lieferauftrages zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV einen Lieferauftrag zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier
für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen gemäß A_2_Mengenverzeichnis an die in der Anlage A_3_Dienststellenverzeichnis
aufgeführten Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten, zu den in diesem Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen quartalsweise durchzuführen: Die Teillieferungen sollen jeweils im Januar, April, Juli und Oktober erbracht werden. Die erste Quartalslieferung für das Vertragsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 erfolgt demnach im Januar 2023. Ausnahme hiervon bildet das Thüringer Oberlandesgericht - Justizzahlstelle, welche alle zwei Monate zu beliefern ist, mithin sind sechs Teillieferungen im Januar, März, Mai, Juli, September und November zu erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.