wissenschaftlich - technische und rahmengutachterliche Begleitung ehemaliger Kokerei-Standorte in Zwickau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
wissenschaftlich - technische und rahmengutachterliche Begleitung ehemaliger Kokerei-Standorte in Zwickau
wissenschaftlich - technische und rahmengutachterliche Begleitung der LMBV bei der Sanierung/Sicherung von betriebsbedingten Gemeinschäden im Grundwasserbereich an ehemaligen Kokerei-Standorten in Zwickau
Es ist das Ziel der LMBV, auf Basis der erreichten Sanierungsstände, Maßnahmen zur Erreichung eines qualitativ höheren Sanierungsstandes zu definieren und ein mögliches Sanierungsende zu prognostizieren. Zur effektiven und gesicherten Steuerung dieser Sanierungsprozesse und aufgrund der Komplexität der Aufgaben wird eine externe wissenschaftlich-technische Begleitung in Form eines Rahmengutachters vorgesehen. Dabei sind die Sanierungs- bzw. Sicherungsverpflichtungen der LMBV im Sinne einer rahmengutachterlichen Tätigkeit fachübergreifend vorzubereiten und im Sinne der seit 2017 laufenden rahmengutachterlichen Tätigkeit weiter umzusetzen.
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Das Aufgabenspektrum bezieht sich auf die Lösung der Fragestellungen bei der Behandlung bergbau- bzw. betriebsbedingter Altlasten und Gewässerschäden, insbesondere, wenn von ihnen Gefahren für Schutzgüter des zivilen und öffentlichen Rechts ausgehen.
Im Zusammenhang mit der Sanierung / Sicherung von bestehenden Grundwasserschäden an den ehemaligen Standorten der LMBV in Zwickau
- ehemalige Kokerei „August Bebel“ in Zwickau-Schedewitz
- ehemalige Kokerei am Brückenberg, Hauptfläche und IAA Teich 5
wird der Auftragnehmer mit der konzeptionellen fachwissenschaftlichen und fachtechnischen Begleitung der LMBV beauftragt.
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Durch den Rahmengutachter sollen durch die Fortführung von Detailuntersuchungen die Ge-fährdungsabschätzungen regelmäßig aktualisiert sowie anschließend Sanierungsuntersu-chungen empfohlen und begleitet werden. Gegenwärtig sind Fragen zur Ursache und Aus-breitung der Abstromkontamination sowie des mittel- und langfristigen Umgangs mit den Schäden entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zu klären.
Dieser Prozess ist gestaffelt nach Jahresscheiben rahmengutachterlich zu begleiten.
Hierfür sind durch den Auftragnehmer geeignete und mit dem Auftraggeber LMBV abge-stimmte Unterstützungsleistungen in Form von Beratung, Untersuchung und Bearbeitung in Form von Einschätzungen, gutachterlichen Stellungnahmen, Erstellung von Aufgabenbe-schreibungen für Fachgutachten, Konzeptionen, Lösungsvorschläge, Erkundungen sowie wissenschaftlich gestützte Analysen und Prognosen durchzuführen.
Als Rahmengutachter hat der Auftragnehmer seine Tätigkeit darauf zu richten, dass die Sa-nierung/Sicherung der Standorte mit betriebsbedingten Grundwasserschäden effizient durch-geführt wird und die entwickelten Sanierungs-/Sicherungselemente sowie deren Umsetzung den Konsens der Beteiligten finden. Er soll auf der Grundlage seiner Bewertungen die Sanie-rungsstrategie ständig auf die aktuellen Ergebnisse ausrichten und die einzelnen Sanierungs-elemente inhaltlich, zeitlich und räumlich für die weiteren komplexen Sanierungsleistungen aufeinander abstimmen. Dabei sind die inneren Prozesse der LMBV (z.B. Finanzierungsan-träge, Ausschreibungen, Baufortschritt) zu berücksichtigen.
jahresscheibenbezogene Verlängerungen
Vergabenummer K22K566503
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
wissenschaftlich - technische und rahmengutachterliche Begleitung ehemaliger Kokerei-Standorte in Zwickau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01217
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]