Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar I Teilprojekt Schloss 100 - Restauratorische Fachplanung Referenznummer der Bekanntmachung: B22.20262
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klassik-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar I Teilprojekt Schloss 100 - Restauratorische Fachplanung
Gegenstand der Ausschreibung sind Restauratorische Fachplanungsleistungen für die denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar im Teilprojekt Schloss 100.
Klassik Stiftung Weimar
Burgplatz 4
99423 Weimar
Die Klassik Stiftung Weimar beabsichtigt bis etwa 2030 das ehemalige Weimarer Residenzschloss (Weimarer Stadtschloss) vollständig instand zu setzen. Ziel der Maßnahme ist es, das Schloss als neue impulsgebende Mitte der Klassik Stiftung zu profilieren.
Das Schlossensemble zählt zu den bedeutendsten Bauten der Residenzkultur in Deutschland und gehört zur UNESCO-Welterbestätte "Klassisches Weimar". Auf Grundlage der Welterbekonvention wird größter Wert auf die Wahrung von Integrität und Authentizität des Denkmals und die mit seiner Kulturgeschichte verbundenen Sammlung sowie die denkmalgerechte Instandsetzung gelegt.
Das besondere Potential des Schlosses ergibt sich aus der Authentizität des Bauwerks in Verbindung mit seiner hochwertigen wandfesten und mobilen Ausstattung sowie den kultur- und kunstgeschichtlichen Sammlungen, die hier über Jahrhunderte zusammengetragen wurden.
So wird ein komplexes Miteinander von Personen, sozialen Verhältnissen und Sammlungen vom 16. bis zum 20. Jahrhundert erlebbar. Dieses den Besuchern nicht allein auf kognitiver Ebene, sondern auch auf emotionale Weise zu vermitteln und dadurch vielfältige inhaltliche Zugänge zu ermöglichen, ist die besondere Herausforderung bei der Ausgestaltung des zentralen Bildungs- und Vermittlungsorts der Klassik Stiftung Weimar.
Die Baumaßnahme "Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar" wird in Teilbauabschnitten durchgeführt. Bereits in Umsetzung befindet sich das Teilprojekt Schloss 40, welches Teilbereiche des Ost- und Nordflügels betrifft. Inhalt der hier zu vergebenden Planungsleistungen ist die Umsetzung des zweiten und abschließenden Teilprojekts Schloss 100, welches alle nicht im Teilprojekt Schloss 40 enthaltende Bereiche umfasst. Die gegenständliche Ausschreibung richtet sich an Restauratoren mit umfassender Expertise in der Restaurationsplanung.
Zentrale Aufgabe der Restauratorischen Fachplanungen ist, neben der vorbereitenden Untersuchung, Erfassung und Dokumentation des Bestandes, die Erstellung umfassender Instandsetzungs- und Restaurierungskonzepte, die restauratorische Planung, aber auch die Ausführungsvorbereitung und die Durchführungsbegleitung der Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Der präventiven Konservierung kommt hierbei ein hoher Stellenwert zu.
Die Klassik Stiftung Weimar legt in Abstimmung mit ICOMOS und dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege großen Wert darauf, die vorhandenen Elemente der Raumkunstwerke zu konservieren und zu restaurieren. Die Rekonstruktion ist nur in Ausnahmefällen das gewünschte Ziel, wobei Rekonstruktion als solche kenntlich gemacht werden soll.
Darüber hinaus kommt der restauratorischen Fachplanung die Planung, Ausschreibung und Überwachung aller Maßnahmen zu, welche den Schutz der wandfesten Ausstattung im Bauprozess gewährleisten. Die Architekten sind für den Schutz der angrenzenden Bausubstanz zuständig. Hier ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Architekten und Restauratoren in allen Leistungsphasen notwendig, insbesondere jedoch bei der Ausführungsplanung, bei der Bauablaufplanung und während der Realisierungsphasen.
Die konservatorisch-restauratorische Anforderungen des Baudenkmals werden in einer Denkmalpflegerischen Zielstellung (Denkmalpflegeplan; nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen) definiert, die ab Oktober 2022 ausgearbeitet wird.
Die Vorgaben der Denkmalpflegerischen Zielstellung sind zu beachten. Dies schließt auch die Erarbeitung von fachlichen Vorgaben über die weitere Pflege, Pflegezyklen, Wartung und Nutzungsmöglichkeiten, aber auch Nutzungsgrenzen mit ein.
Vom zukünftigen Aufragnehmer wird erwartet, dass sowohl im Rahmen der Planung als auch in der Ausführungsvorbereitung und Baubegleitung ein sehr enges Planungs- und Kooperationsverhalten zu allen Planungsgewerken eingegangen und in hoher Qualität gepflegt wird.
Der Kostenrahmen für die Baumaßnahme Teilprojekt Schloss 100, gem. beschlossenem Investitionsprogramm, beläuft sich für die KG 300 bis 600 (DIN 276) auf 48.680.000,00 EUR (brutto), für die Baukosten der restauratorischen Leistungen wird von einem anteiligen Budget von ca. 9.600.000,00 € (brutto) ausgegangen. Dieser Budgetrahmen dient als Zielvorgabe für die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens, auf welchen die jeweiligen Planungsleistungen im beauftragten Leistungsbild auszurichten ist.
Das Bauvorhaben wird von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Thüringen über ein gemeinsames Sonderinvestitionsprogramm finanziert.
Neben der Entwurfsplanung zur baulichen Umsetzung der Vorplanung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ist eine Antragsunterlage gem. RZ-Bau zu erstellen. Verbindliche terminliche Vorgabe für die Vorlage der abgestimmten Antragsunterlage an den Auftraggeber ist Ende März 2024.
Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Als Ziel der baulichen Fertigstellung ist für Ende 2030 geplant.
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, hierzu wird auf Pkt. II.2.11 der Bekanntmachung verwiesen. Im Falle einer Beauftragung muss das angebotene Projektteam sofort und vollumfänglich zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.
Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die Erstellung der abgeschlossenen Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 3 (einschließlich Antragsunterlage gem. RZ-Bau) als erste Phase der Beauftragung.
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, hierzu wird auf Pkt. II.2.11 diese Dokuments verwiesen.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Punkt III.1.1 und III.2.2
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.1.2 und III.1.3: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Die Vergabe in diesem Verfahren umfasst ausschließlich freiberufliche Leistungen des Restaurators in Analogie zu § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume).
Die Leistungen des Auftragnehmers gliedern sich in Analogie zur HOAI in Leistungsphasen, in denen die jeweiligen Grundleistungen benannt werden. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorplanung werden dem AN nicht alle Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 übertragen. Es wird jedoch ein zusätzlicher Einarbeitungsaufwand für das Analysieren der Grundlagen als Besondere Leistung anerkannt.
Gliederung der Leistungsphasen:
1. Eine Grundlagenermittlung wurde bereits im Zuge der vorliegenden Vorplanung erbracht;
2. Vorplanung / Projekt- und Planungsvorbereitung parallel zur Vorplanung der Gesamtinstandsetzung (Vorplanung); Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplans für die einzelnen Restaurierungsmaßnahmen gemäß Planungs- und Realisierungsphasen der Gesamtinstandsetzung; Verifizierung der vorliegenden Kostenschätzung;
Eine Untersuchung von Varianten und Alternativen liegt bereits vor, ebenso erste Bindungspläne und Restaurierungsprioritäten sowie eine Abgrenzung der Restauratorischen Fachplanung von der Gebäudeplanung. Diese kann erst mit Vorliegen der Denkmalpflegerischen Zielstellung finalisiert werden;
3. Entwurfsplanung
Konzeption der Restaurierung und vertiefende Objektanalyse, Ausarbeitung eines Restaurierungskonzeptes; Beschreibung und Darstellung der fachspezifischen Leistungsbilder; Erstellung von Fachplanungsunterlagen; Kostenberechnung als Zuarbeit zum Zuwendungsantrag gemäß RZBau;
4. Genehmigungsplanung: Zuarbeit und Mitwirkung bei denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren;
5. Ausführungsplanung: Erarbeitung von ausführungsreifen Fachplanungen für Restaurierungsleistungen;
6. Vorbereitung bei der Vergabe: Aufstellen von Leistungsbeschreibungen für Restaurierungsleistungen; Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen;
7. Mitwirkung bei der Vergabe: Prüfung und Wertung der Angebote;
8. Objektüberwachung (Ausführungsüberwachung und Dokumentation): Überwachen und Koordinieren der Fachplanung; Fortschreiben und Aktualisierung der Zeitpläne; Kosten- und Qualitätskontrolle; Zusammenstellen der Fachplanungs- und Ausführungsergebnissen (Erstellung der Dokumentationen), Fortschreibung des digitalen Raumbuchs;
9. Objektbetreuung.
Die Vergabe erfolgt in Analogie zu § 34 der HOAI phasenweise, in einem ersten Schritt wird die 1. Phase (LPH 2 (anteilig) und LPH 3 (vollständig)) einschließlich der erforderlichen Leistungen, die für die Erstellung der Antragsunterlage (RZ-Bau) erforderlich sind, beauftragt. Über einen Zeitraum von ca. 12 Monaten soll vorerst diese 1. Phase der Beauftragung erbracht werden. Die Gesamtlaufzeit einschließlich aller Optionen beträgt ca. 8 Jahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 4 bis 9 in Analogie zu § 34 HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht als Option und kann nur unter dem Vorbehalt der Anerkennung der der Ergebnisse der Planung und für den Fall der Verfügbarkeit in Aussicht gestellter Investitions-/ Fördermittel erfolgen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich, in Abhängigkeit der Verfügbarkeit finanzieller Mittel oder dem Vorliegen von projektsachlichen Gründen, über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert, vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich des Weiteren vor, dem Auftragnehmer ggf. weitere / ergänzende Leistungen zu übertragen, die im inhaltlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem zu planenden Vorhaben stehen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, Teilleistungen getrennt oder an Dritte zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafürsprechen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. sonstigen Planungsleistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-183f52a44ff-3d46809c35efc8c7
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-183f52a44ff-3d46809c35efc8c7
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-183f52a44ff-3d46809c35efc8c7
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-183f52a44ff-3d46809c35efc8c7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich über das eVergabeportal einzureichen. Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 11.11.2022 - 11:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 02.11.2022, 07.11.2022 und 14.11.2022 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme / den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen im eVergabeportal ist der 21.11.2022 - 11:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als EIN elektronisches Textdokument (pdf) zu senden. Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, einschl. Versendung der zugehörigen Unterlagen der Verhandlungsphase erfolgt via eVergabe und ist für den 30.01.2023 vorgesehen. Als Abgabefrist des einzureichenden Angebotes (Leistungs- und Kostenteil) ist der 02.03.2022 vorgesehen.
Die eingeladenen Teilnehmer müssen einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen (Pflicht/ Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren). Dieser ist für die 7. KW 2023 geplant.
Die Verhandlungsgespräche mit bis zu 5 ausgewählten Bietern sind voraussichtlich für den 14./15.03.2023 in Weimar geplant.
Bestandteile der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
- 01 Bekanntmachung,
- 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,
- 03 Bewerbungsbogen,
- 04 Aufgabenbeschreibung mit Anlagen der Phase 1 (Teilnahmeantragsphase).
Hinweise:
• Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und die Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht mindestens 5 Teilnahmeanträge vorliegen die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen erfüllen.
• Die den Bewerbern/ Bietern im Verlauf des Verfahres erteilten Informationen in Form von Antworten des Auftraggebers auf Fragen des Bewerbern/ Bieters sowie sonstige Hinweise, sind bei der Erstellung des Angebotes ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen zugrunde zu legen. Soweit diese Antworten, Hinweise oder Sonstiges diese Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen die später übersandten Antworten, Hinweise oder Verfahrensbbriefe diesen Ausschreibungsunterlagen vor.
• Der Vertragsentwurf wird den auszuwählenden Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt (Vergabeunterlagen der Angebotsphase). Änderungsbedürftige Punkte des Entwurfs sind als Bieterfrage bis zur Angebotsfrist zu formulieren. Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertragsentwurfs basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies mithin nicht den Vergabebedingungen entspricht. Eine Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
• Der Auftraggeber behält sich vor, den Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf als notwendig erweist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ...).
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Teilnahme, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Jeder Teilnehmer willigt durch seine Teilnahme ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe / des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes / Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.