Winterdienste 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: EU70/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienste 2022-2024
Winterdienste für die Saison 2022 bis 2024 für alle Liegenschaften, die das Gebäudemanagement im Landesamt für Zentrale Dienste verwaltet.
Bezirk I
Saarbrücken
Art und Umfang der Leistung: Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung. Die Leistung umfasst 1. Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2. Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. 3. Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. Die landeseigenen Anwesen, die vom Gebäudemanagement des Landesamtes für Zentrale Dienste verwaltet werden, sind in drei Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es ein Los. Angebote können für einzelne Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Jedes Los muss komplett angeboten werden, d. h. der Winterdienst muss für alle Anwesen in dem jeweiligen Bezirk angeboten werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt für jedes Los, also für jeden Bezirk. Los 1 = Bezirk I Nr. 1: Homburg Nr. 2: Neunkirchen Nr. 3: St. Wendel Nr. 4: St. Ingbert Nr. 5: Sulzbach
Bezirk II
Saarbrücken
Art und Umfang der Leistung: Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung. Die Leistung umfasst 1. Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2. Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. 3. Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. Die landeseigenen Anwesen, die vom Gebäudemanagement des Landesamtes für Zentrale Dienste verwaltet werden, sind in drei Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es ein Los. Angebote können für einzelne Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Jedes Los muss komplett angeboten werden, d. h. der Winterdienst muss für alle Anwesen in dem jeweiligen Bezirk angeboten werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt für jedes Los, also für jeden Bezirk. Los 2 = Bezirk II Nr. 6: Lebach Nr. 7: Merzig Nr. 8: Saarlouis Nr. 9: Völklingen
Bezirk III
Saarbrücken
Art und Umfang der Leistung: Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung. Die Leistung umfasst 1. Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2. Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. 3. Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. Die landeseigenen Anwesen, die vom Gebäudemanagement des Landesamtes für Zentrale Dienste verwaltet werden, sind in drei Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es ein Los. Angebote können für einzelne Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Jedes Los muss komplett angeboten werden, d. h. der Winterdienst muss für alle Anwesen in dem jeweiligen Bezirk angeboten werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt für jedes Los, also für jeden Bezirk. Los 3 = Bezirk III - Saarbrücken Nr. 10: LZD - Virchowstr. 7 Nr. 11: MWAEV Hardenbergstr.1 Nr. 12: SHB Hardenbergstr.6 Nr. 13: Finanzamt Mainzer Str. 109-111 Nr. 14: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Am Stadtgraben 6-8 Nr. 15: Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben Am Stadtgraben 2-4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kröv
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kröv
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk III
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kröv
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm