Gärtnerische Dienstleistungen in der Forstbaumschule - Dr. Gottlob König -, Breitenworbis als saisonale Unterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2022-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gärtnerische Dienstleistungen in der Forstbaumschule - Dr. Gottlob König -, Breitenworbis als saisonale Unterstützung
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts beabsichtigt zur Unterstützung beim Auftreten saisonaler Spitzen in der anstaltseigenen Forstbaumschule „Dr. Gottlob König“, Im Lindey 1, 37339 Breitenworbis die Beauftragung eines Unternehmens mit folgenden gärtnerischen Tätigkeiten als Mehrjahresvertrag:
- Roden und Sortieren von Baumschulpflanzen
- Verschulung von Baumschulpflanzen
- Frühjahrssaat
- Herbstsaat
- Manuelles Unkrautjäten
Der Auftrag wird im Wege einer Gesamtvergabe vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Die zu erbringenden Leistungen sind in Arbeitsblöcken jeweils über das Jahr verteilt im Zeitraum 01.02.2023 bis 31.12.2025 zu erbringen. ThüringenForst behält sich das einseitige Optionsrecht vor, den Vertrag um ein viertes Jahr, d.h. bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
Forstbaumschule Dr. Gottlob König, Im Lindey 1, 37339 Breitenworbis
- Roden und Sortieren von Baumschulpflanzen
- Verschulung von Baumschulpflanzen
- Frühjahrssaat
- Herbstsaat
- Manuelles Unkrautjäten
Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen).
ThüringenForst behält sich das einseitige Optionsrecht vor, den Vertrag um ein viertes Jahr, d.h. bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister
- Beitragsbescheinigung Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Haftpflichtversicherungsnachweis (nicht älter als sechs Monate)
- Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen sowie die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
- Für eine angemessene Leistungserfüllung sind mindestens 3 Mitarbeiter bis maximal 6 Mitarbeiter zeitgleich an der Erfüllung der Leistung zu beteiligen. Es ist voraussichtlich von einer durchschnittlichen Arbeitskapazität von 4,5 Vollzeitstellen auszugehen. Die Mindestanforderungen an das Personal sind auch im Krankheits-/Urlaubsfall o.ä. zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Anmeldung Besichtigungstermin: 01.11.2022, 15:00 Uhr (Näheres siehe unter V. Leistungsbeschreibung)
Frist für Bieterfragen: 15.11.2022, 09:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.