Malerarbeiten Seitenflügel Rathaus Referenznummer der Bekanntmachung: RH-25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vacha
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vacha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Malerarbeiten Seitenflügel Rathaus
Das historische Rathaus Vacha soll saniert werden. Dafür werden die Leistungen „Malerarbeiten Seitenflügel“ benötigt.
Vacha, DE
2 St Fahrgerüste
130 m2 Arbeitsgerüst
1.100 m2 Abdeck- und Abklebearbeiten
1.340 m2 Putz-und Trockenbauflächen vorbereiten
1.040 m2 Putzflächen fluatieren
880 m2 Spachteln und schleifen von F60 Verkleidung und Gipsplatten Deckenfläche und Dachschräge sowie Wandflächen Trockenbau
350 m2 Glasfaser-Spachtelvlies
1.340 m2 Erstbeschichtung Silikatfarbe
110 m Leibungen vorbereiten, fluatieren, Silikatbeschichtung
580 m2 Erstbeschichtung Dispersionsanstrich
385 m2 Erstbeschichtung aus Kalkfarbe auf Schlämmputz
70 m Leibungen Erstbeschichtung aus Kalkfarbe auf Schlämmputz
98 m2 Erstbeschichtung Boden Estrich Epoxidharzlack
1.560 m Abdichtung Bauteilfugen
45 m Anstrich Heizungs- und Haustechnikrohr
6 St Erstbeschichtung Innentüren Stahlblech
35 m2 Anstrich Kleineisenteile
0548/2019 Rathaus Vacha
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Malerarbeiten Seitenflügel Rathaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltershausen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).