Konfokales Laserscanning Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 651.V.22.133

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konfokales Laserscanning Mikroskop

Referenznummer der Bekanntmachung: 651.V.22.133
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38510000 Mikroskope
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ein Konfokales Laserscanning-Mikroskop soll im Rahmen der Fördermaßnahme "Großgeräte an den Hochschulen des Landes" durch das Thüringer Wirtschaftsministerium als Ersatz für ein bestehendes Mikroskop beschafft werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Jena Am Klinikum 1 07747 Jena Aufstellort: Experimentelle Neurologie, Gebäude F4, Raum 6230.00.021, Am Klinikum 1, 07747 Jena

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschafft werden soll ein inverses konfokales Laserscanning-Mikroskop der neuesten Generation. Hierbei sollte eine höhere Empfindlichkeit im Vergleich zu konventionellen konfokalen Mikroskopen gegeben sein, um die Lichtbelastung der zu untersuchenden Präparate möglichst gering zu halten. Bei konventionellen konfokalen Mikroskopen wird ein Großteil des emittierten Lichts nicht zur Bildentstehung genutzt und damit die Empfindlichkeit vermindert. Da umfangreiche Analysen durch die langsamen Scangeschwindigkeiten des bisherigen Systems und wegen der begrenzten Messzeiten nicht möglich waren, ist eine vielfach schnellere Scangeschwindigkeit nötig ohne die Empfindlichkeit und das Signal-Rausch-Verhältnis des zu beschaffenden Systems zu verschlechtern.

Als Funktionserweiterung im Vergleich zu dem bestehenden Mikroskop soll das zu beschaffende Mikroskop mit einem Inkubator für die Registrierung an Zellkulturen ausgestattet sein.

Für die Analyse subzellulärer Kompartimente muss die laterale räumliche Auflösung des beantragten Gerätes im Gegensatz zu konventionellen Laserscan-Mikroskopen jenseits des Beugungslimits bei etwa 120nm liegen. Hierbei sollte zur Erhöhung der lateralen Auflösung nicht nur eine reine Softwarelösung wie eine Dekonvolutions-Berechnung genutzt werden.

Notwendig sind mindestens fünf Anregungswellenlängen (405nm, 488nm, 561nm, 594nm, 639nm) für die gebräuchlichsten Farbstoffe und eine eventuelle Erweiterungsmöglichkeit um weitere Laserlinien.

Daneben soll das Mikroskop auch einen Spektraldetektor enthalten, der insbesondere für mehrfach markierte fixierte oder vitale Präparate eine gleichzeitige Detektion mehrerer Emissions-Wellenlängenbereiche ermöglicht. Damit soll die Möglichkeit der Trennung spektral überlappender Farbstoffe und damit deren Quantifizierung für jeden Bildpunkt geschaffen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Angebote sind derart zu gestalten, dass sämtliche angebotenen und nicht angebotenen, aber für das System verfügbaren Optionen und direkten Erweiterungen, als Komponenten auszuweisen sind.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-463932
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 651.V.22.133
Bezeichnung des Auftrags:

Konfokales Laserscanning Mikroskop

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung und des Auftrags werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher die fiktive Angabe von 0,01 EUR.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YYA656R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens

vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in

der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uniklinikum-jena.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2022

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