Konfokales Laserscanning Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 651.V.22.133
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Konfokales Laserscanning Mikroskop
Ein Konfokales Laserscanning-Mikroskop soll im Rahmen der Fördermaßnahme "Großgeräte an den Hochschulen des Landes" durch das Thüringer Wirtschaftsministerium als Ersatz für ein bestehendes Mikroskop beschafft werden.
Universitätsklinikum Jena Am Klinikum 1 07747 Jena Aufstellort: Experimentelle Neurologie, Gebäude F4, Raum 6230.00.021, Am Klinikum 1, 07747 Jena
Beschafft werden soll ein inverses konfokales Laserscanning-Mikroskop der neuesten Generation. Hierbei sollte eine höhere Empfindlichkeit im Vergleich zu konventionellen konfokalen Mikroskopen gegeben sein, um die Lichtbelastung der zu untersuchenden Präparate möglichst gering zu halten. Bei konventionellen konfokalen Mikroskopen wird ein Großteil des emittierten Lichts nicht zur Bildentstehung genutzt und damit die Empfindlichkeit vermindert. Da umfangreiche Analysen durch die langsamen Scangeschwindigkeiten des bisherigen Systems und wegen der begrenzten Messzeiten nicht möglich waren, ist eine vielfach schnellere Scangeschwindigkeit nötig ohne die Empfindlichkeit und das Signal-Rausch-Verhältnis des zu beschaffenden Systems zu verschlechtern.
Als Funktionserweiterung im Vergleich zu dem bestehenden Mikroskop soll das zu beschaffende Mikroskop mit einem Inkubator für die Registrierung an Zellkulturen ausgestattet sein.
Für die Analyse subzellulärer Kompartimente muss die laterale räumliche Auflösung des beantragten Gerätes im Gegensatz zu konventionellen Laserscan-Mikroskopen jenseits des Beugungslimits bei etwa 120nm liegen. Hierbei sollte zur Erhöhung der lateralen Auflösung nicht nur eine reine Softwarelösung wie eine Dekonvolutions-Berechnung genutzt werden.
Notwendig sind mindestens fünf Anregungswellenlängen (405nm, 488nm, 561nm, 594nm, 639nm) für die gebräuchlichsten Farbstoffe und eine eventuelle Erweiterungsmöglichkeit um weitere Laserlinien.
Daneben soll das Mikroskop auch einen Spektraldetektor enthalten, der insbesondere für mehrfach markierte fixierte oder vitale Präparate eine gleichzeitige Detektion mehrerer Emissions-Wellenlängenbereiche ermöglicht. Damit soll die Möglichkeit der Trennung spektral überlappender Farbstoffe und damit deren Quantifizierung für jeden Bildpunkt geschaffen werden.
Die Angebote sind derart zu gestalten, dass sämtliche angebotenen und nicht angebotenen, aber für das System verfügbaren Optionen und direkten Erweiterungen, als Komponenten auszuweisen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konfokales Laserscanning Mikroskop
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung und des Auftrags werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher die fiktive Angabe von 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYA656R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uniklinikum-jena.de