Medienmanagement (13/AD/2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 13/AD/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]14
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.devergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Medienmanagement (13/AD/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist das Medienmanagement der Auftraggeberin, d.h. alle Tätigkeiten, die mit der Beschaffung, Verwaltung, Pflege, Logistik, Technik und dem Service sowie der Anwendung der durch die Auftraggeberin genutzten Medien einhergehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer hat eine Online-Datenbank vorzuhalten und zu betreiben, über welche alle Mitarbeiter der Auftraggeberin auf das Rechtauskunftssystem, die E-Books sowie alle weiteren Online-Medien (Lizenzen etc.) zugreifen können. Die vollständige Datenbank muss zum 01.01.2023 uneingeschränkt nutzbar sein. Der Auftragnehmer überlässt der Auftraggeberin für die Laufzeit des Vertrages die nötigen Lizenzen für ein Rechtsauskunftssystem – derzeitige Anzahl 6.500. Diese Zahl kann sich während der Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Ein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Mindestzahl besteht nicht. Es handelt sich hier um das primäre Rechtsauskunftsystem für alle Mitarbeiter der Auftraggeberin, das möglichst die Anschaffung von weiterer Literatur entbehrlich macht. Daher besteht ein primärer Zusammenhang zwischen den Lizenzen für das Rechtsauskunftsystem, die notwendige Beschaffung von weitergehender Literatur und der Dienstleistung des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das
Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber
der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu
Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.