Reinigungsdienstleistungen Beutenberg Campus Jena (Los 2 - Glasreinigung) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-102 (Los 2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen Beutenberg Campus Jena (Los 2 - Glasreinigung)
Erwartet wird ein Angebot für einen Rahmenverträge über 12 Monate mit einer dreimaligen Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate auf Basis eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung von Reinigungsleistungen (Glasreinigung) am Beutenberg Campus in 07745 Jena.
Diverse Objekte auf dem Beutenberg Campus in 07745 Jena
Ausgeschrieben wird hiermit ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer dreimaligen Option für den Auftraggeber zur Verlängerung
um jeweils zwölf (12) weitere Monate (siehe Anlage 1 - 3.3 Vertragslaufzeit), der als Dienstleistungsvertrag geschlossen wird. Änderungen in Leistungsart und -
menge können über die Dauer von maximal vier Jahren nicht ausgeschlossen werden.
Die Ausführung der Glasreinigung erfolgt zweimal jährlich. Die Termine werden vom Auftraggeber vorgegeben. Als Anlage sind Tabellen der zu reinigenden Flächen beigefügt.
Kosten für den Einsatz einer Hebebühne zur Reinigung der Ost- und Westfassade sind als Einzelposition auszuweisen.
Vom Auftragnehmer ist ein Konzept zu erstellen, aus welchem hervorgehen muss, wie er die Anforderungen des Auftraggebers umsetzen möchte. Dieses
Konzept ist ein wichtiger Bestandteil der Bewertungskriterien.
Der Höchstwert des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages ist: 75.000 EUR.
Der Vertrag enthält eine dreimalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
o Unternehmensdarstellung
- Allgemeine Unternehmensdarstellung
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den
Auftraggeber betreuen würde)
- Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
o Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das
Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
o Eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Kopie der Handwerks- bzw.
Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder
Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
o Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Berufsgenossenschaft - nicht älter als 6 Monate - vorzulegen. Sofern der Bieter
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine entsprechende
Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot zumindest eine
Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens vor
einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht.
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes - nicht älter als 6 Monate - vorzulegen. Sofern der Bieter zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine entsprechende
Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot zumindest eine
Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens vor
einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht.
o Nachweis über eine Zertifizierung nach EMAS oder nach DIN EN ISO 14001
über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder ein gleichwertiges
System in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen;
o Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 8)
o Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 (Anlage 9)
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB (Anlage 10)
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen
gemäß § 124 GWB (Anlage 11)
o Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte
der letzten drei Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung
maßgeblichen Geschäftsbereiches „Unterhaltsreinigung“.
Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an,
die im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre jährlich mindestens 25.000 EUR im
benannten Geschäftsbereich umgesetzt haben.
o Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
einschließlich der Angabe der Deckungssummen.
Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens
folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je
Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden: 1.000.000 €,
Sach- und Umweltschäden 500.000 €, Vermögensschäden 100.000 €,
Schlüsselschäden 75.000 €, Bearbeitungsschäden 50.000 €. Sollte die
Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit
nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen
sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die
Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
o Nachweis vergleichbarer Referenzaufträge
Zur Feststellung der technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter drei
(3) Referenzaufträge der letzten 3 Geschäftsjahre (Vertragsende 06/2019 oder
später) mit dem Angebot vorzulegen. Der jeweilige Referenzauftrag muss mit der
im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Leistung inhaltlich
(=Reinigungsdienstleistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit
einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten) und vom Komplexitätsgehalt (=
Leistungsanforderungen gemäß Anlagen 2) mindestens vergleichbar sein. Nur
vergleichbare Referenzen können im Rahmen der Eignungsprüfung
berücksichtigt werden.
Die Referenzen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Name des Unternehmens (Referenzgeber)
- Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Telefon, E-Mail)
- Art der ausgeführten Leistung
- Ausführungszeitraum / Vertragslaufzeit
- Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer)
Die o.g. Referenzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
o Der Bieter hat Angaben zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den
letzten 3 Geschäftsjahren zu machen. Darüber ist die aktuelle Anzahl (Juni 2022)
an festangestellten Mitarbeitern mitzuteilen.
Es ist sicherzustellen, dass
- der oder die Mitarbeiter auf die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
verpflichtet wird/werden
- die gem. § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) voreingenommenen
Personen von der Mitwirkung am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden Im
Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer
Bewerbergemeinschaft ist sicherzustellen, dass die Eigenerklärung von allen
beteiligten Unternehmen eingereicht werden sowie die Einhaltung der
Datenschutz-Grundverordnung und Ausschluss von voreingenommen Personen
sichergestellt ist.
Auf Anforderung sind vom Best-Bieter die folgenden Erklärungen und
Nachweise vorzulegen
o Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12
Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 12)
o Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG) (Anlage 13)
o Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17
ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage 14)
Wenn zutreffend:
o Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 15)
o Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der
ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 16)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per Email) an
die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit
Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von
15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen
kann.