Reinigungsdienstleistungen Beutenberg Campus Jena (Los 1 - Unterhaltsreinigung) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-102 (Los 1)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen Beutenberg Campus Jena (Los 1 - Unterhaltsreinigung)
Erwartet wird ein Angebot für einen Rahmenverträge über 12 Monate mit einer dreimaligen Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate auf Basis eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung von Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) am Beutenberg Campus in 07745 Jena.
Diverse Objekte auf dem Beutenberg Campus in 07745 Jena
Ausgeschrieben wird hiermit ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer dreimaligen Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate (siehe Anlage 1 - 3.3 Vertragslaufzeit), der als Dienstleistungsvertrag geschlossen wird. Änderungen in Leistungsart und -menge können über die
Dauer von maximal vier Jahren nicht ausgeschlossen werden.
Die Reinigung der Labore, Büro- und Arbeitsräume hat außerhalb der üblichen Arbeitszeit im Zeitraum von 19.00 Uhr bis 7.30 Uhr, bzw. nach Absprache mit dem jeweiligen Nutzer des zu reinigenden Bereiches, zu erfolgen. Der Zugang wird, wenn nicht anders gewünscht, durch die Aushändigung der entsprechenden Schlüssel an die Reinigungsfirma gewährleistet.
Reinigungs- und Pflegeanleitungen werden dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung übergeben, soweit diese nicht schon Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung sind.
Als Anlage sind Tabellen der zu reinigenden Flächen beigefügt (Raumnummer, Beläge und Flächen).
Der Turnus, die Anzahl der Reinigungen pro Woche, wird, wenn nicht in den einzelnen Losen beschrieben, zu Vertragsbeginn mit dem Nutzer festgelegt.
Für alle Räume bzw. Flure und Treppen sind Einzelpreise anzubieten. Somit ist eine exakte Abrechnung aller erbrachten Leistung möglich.
Vom Auftragnehmer ist ein Konzept zu erstellen, aus welchem hervorgehen muss, wie er die Anforderungen des Auftraggebers umsetzen möchte. Dieses Konzept ist ein wichtiger Bestandteil der Bewertungskriterien.
Der Höchstwert des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages ist: 625.000 EUR.
Der Vertrag enthält eine dreimalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
o Unternehmensdarstellung
- Allgemeine Unternehmensdarstellung
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftraggeber betreuen würde)
- Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
o Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
o Eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Kopie der Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
o Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft - nicht älter als 6 Monate - vorzulegen. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine entsprechende Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot zumindest eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens vor einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht.
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - nicht älter als 6 Monate - vorzulegen. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine entsprechende Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot zumindest eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens vor
einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht.
o Nachweis über eine Zertifizierung nach EMAS oder nach DIN EN ISO 14001 über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder ein gleichwertiges System in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen;
o Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 8)
o Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022 (Anlage 9)
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 10)
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 11)
o Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der letzten drei Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsbereiches „Unterhaltsreinigung“.
Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, die im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre jährlich mindestens 275.000 EUR im benannten Geschäftsbereich umgesetzt haben.
o Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen.
Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden: 1.000.000 €, Sach- und Umweltschäden 500.000 €, Vermögensschäden 100.000 €, Schlüsselschäden 75.000 €, Bearbeitungsschäden 50.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
o Nachweis vergleichbarer Referenzaufträge
Zur Feststellung der technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter drei (3) Referenzaufträge der letzten 3 Geschäftsjahre (Vertragsende 06/2019 oder später) mit dem Angebot vorzulegen. Der jeweilige Referenzauftrag muss mit der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Leistung inhaltlich (=Reinigungsdienstleistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten) und vom Komplexitätsgehalt (= Leistungsanforderungen gemäß Anlagen 2) mindestens vergleichbar sein. Nur vergleichbare Referenzen können im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Die Referenzen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Name des Unternehmens (Referenzgeber)
- Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Telefon, E-Mail)
- Art der ausgeführten Leistung
- Ausführungszeitraum / Vertragslaufzeit
- Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
Die o.g. Referenzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
o Der Bieter hat Angaben zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen. Darüber ist die aktuelle Anzahl (Juni 2022)
an festangestellten Mitarbeitern mitzuteilen.
Es ist sicherzustellen, dass
- der oder die Mitarbeiter auf die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet wird/werden
- die gem. § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) voreingenommenen Personen von der Mitwirkung am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist sicherzustellen, dass die Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen eingereicht werden sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und Ausschluss von voreingenommen Personen sichergestellt ist.
Auf Anforderung sind vom Best-Bieter die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen
o Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 12)
o Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 13)
o Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage 14)
Wenn zutreffend:
o Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 15)
o Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 16)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per Email) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.