Bundes- und Landesstraßen Region Südwest; Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Regenrückhaltebecken 07/2022 bis 12/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0068/22-D-OV-45
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zella-Mehlis
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98544
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Abschnitt II: Gegenstand
Bundes- und Landesstraßen Region Südwest; Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Regenrückhaltebecken 07/2022 bis 12/2024
Reinigen von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Entschlammen und Reinigen von Regenrückhaltebecken; Entsorgen der LFA-Inhalte und RRB-Ausbaumaterialien
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Hauptort der Ausführung:
Freistaat Thüringen
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Bundes- und Landesstraßen
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NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Hauptort der Ausführung:
Freistaat Thüringen
Landkreis Wartburgkreis
Bundes- und Landesstraßen
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NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Hauptort der Ausführung:
Freistaat Thüringen
Landkreis Hildburghausen
Bundes- und Landesstraßen
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NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Freistaat Thüringen
Landkreis Sonneberg
Bundes- und Landesstraßen
Reinigen von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Entschlammen und Reinigen von Regenrückhaltebecken; Entsorgen der LFA-Inhalte und RRB-Ausbaumaterialien
AZ: 152-0068/22-D-OV-45
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Projektnummer oder -referenz: 34217000-06
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundes- und Landesstraßen Region Südwest; Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Regenrückhaltebecken 07/2022 bis 12/2024
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]