Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum "FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014-2020 (FILET)" einschließlich der Ex-post-Bwertung gemäß der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und 1305/2013 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 01/2016
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum "FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014-2020 (FILET)" einschließlich der Ex-post-Bwertung gemäß der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und 1305/2013
Der Auftragnehmer erbringt unter der Bezeichnung ”Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum - FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014 - 2020 (FILET) -“ folgende Leistungen:
- Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte entsprechend der in Artikel 50 der VO (EU) Nr. 1303/2013 und in Artikel 75 der VO (EU) Nr. 1305/2013 definierten Anforderungen und Inhalte,
- Laufende Bewertung des Programms auf Basis eines vom Auftragnehmer erarbeiteten Bewertungskonzepts. Das Bewertungskonzept ist ein zeitlich flexibles und inhaltlich dynamisches Durchführungskonzept für den Bewertungsplan, das regelmäßig (im Regelfall jährlich) auf seinen Zielbeitrag hin durch den Auftraggeber und den Begleitausschuss überprüft und bei sich ändernden Rahmenbedingungen oder Änderungen der Bewertungsthemen bzw. Bewertungsaufgaben entsprechend
angepasst wird,
- der Ex-post-Bewertung,
- Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei den Fortschrittsberichten zur Partnerschaftsvereinbarung der Bundesrepublik Deutschland mit der EU- Kommission
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verlängerung/ Ergänzung des Dienstleistungsauftrages gemäß II.2.4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Das Gesetzgebungsverfahren für die Legislativvorschläge der Kommission zur GAP nach 2020 ist nicht rechtzeitig zum Abschluss gelangt, so dass die Mitgliedstaaten und die Kommission nicht alle Elemente vervollständigen konnten, die erforderlich gewesen wären, damit der neue Rechtsrahmen am 1. Januar 2021 angewendet werden konnte.
Daher sollte der derzeitige GAP-Rahmen für einen zusätzlichen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 weiter gelten.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2020/2220 („Übergangsverordnung“) wurde daher für aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geförderte Programme der in Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegte Geltungsreitraum (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (Schaffung eines Übergangszeitraums in den Jahren 2021 und 2022).
Gemäß Artikel 7, Ziffern 14 und 15 sind der Kommission vom Mitgliedstaat in Folge der Verlängerung der Programme bis einschließlich 2026 ein jährlicher Durchführungsbericht über die Durchführung des EPLR vorzulegen. Darüber hinaus ist geregelt, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 2026 den Ex-post-Bewertungsbericht für jedes ihrer EPLR erarbeiten und der Kommission bis zum 31.12.2026 übermitteln.
Weiterhin wird in der Übergangsverordnung festgelegt, dass EU-Finanzmittel aus dem Aufbauinstrument der EU (European Recovery Initiative-EURI) in die ELER Programme integriert werden. Über die Verwendung dieser EURI-Mittel ist im Rahmen der jährlichen Berichterstattung gesondert zu berichten.
Durch die vorgenannten EU-rechtlichen Regelungen wird es erforderlich, dass zwei zusätzliche Durchführungsberichte (2025 für 2024, 2026 für 2025) erstellt werden müssen, in denen über die Verwendung der EURI-Mittel gesondert berichtet werden muss. Die Ex-post-Bewertung findet erst im Jahr 2026 statt und hat einen verlängerten Umsetzungszeitraum sowie den Einsatz zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von ca. 250 Mio. EUR zu betrachten und zu bewerten. Diese zusätzlich zu erbringenden Leistungen sind nicht Gegenstand des mit der Arbeitsgemeinschaft BonnEval/Entera bestehenden Dienstleistungsvertrags und müssen daher vergeben werden.
Siehe VII.2.1