Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum "FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014-2020 (FILET)" einschließlich der Ex-post-Bwertung gemäß der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und 1305/2013 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 01/2016

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thueringen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum "FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014-2020 (FILET)" einschließlich der Ex-post-Bwertung gemäß der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und 1305/2013

Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 01/2016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Auftragnehmer erbringt unter der Bezeichnung ”Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum - FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014 - 2020 (FILET) -“ folgende Leistungen:

- Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte entsprechend der in Artikel 50 der VO (EU) Nr. 1303/2013 und in Artikel 75 der VO (EU) Nr. 1305/2013 definierten Anforderungen und Inhalte,

- Laufende Bewertung des Programms auf Basis eines vom Auftragnehmer erarbeiteten Bewertungskonzepts. Das Bewertungskonzept ist ein zeitlich flexibles und inhaltlich dynamisches Durchführungskonzept für den Bewertungsplan, das regelmäßig (im Regelfall jährlich) auf seinen Zielbeitrag hin durch den Auftraggeber und den Begleitausschuss überprüft und bei sich ändernden Rahmenbedingungen oder Änderungen der Bewertungsthemen bzw. Bewertungsaufgaben entsprechend

angepasst wird,

- der Ex-post-Bewertung,

- Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei den Fortschrittsberichten zur Partnerschaftsvereinbarung der Bundesrepublik Deutschland mit der EU- Kommission

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/04/2016
Ende: 31/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 084-148966

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 01/2016
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/04/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1 578 975.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verlängerung/ Ergänzung des Dienstleistungsauftrages gemäß II.2.4

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/04/2016
Ende: 31/12/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 898 100.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Das Gesetzgebungsverfahren für die Legislativvorschläge der Kommission zur GAP nach 2020 ist nicht rechtzeitig zum Abschluss gelangt, so dass die Mitgliedstaaten und die Kommission nicht alle Elemente vervollständigen konnten, die erforderlich gewesen wären, damit der neue Rechtsrahmen am 1. Januar 2021 angewendet werden konnte.

Daher sollte der derzeitige GAP-Rahmen für einen zusätzlichen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 weiter gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2020/2220 („Übergangsverordnung“) wurde daher für aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geförderte Programme der in Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegte Geltungsreitraum (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (Schaffung eines Übergangszeitraums in den Jahren 2021 und 2022).

Gemäß Artikel 7, Ziffern 14 und 15 sind der Kommission vom Mitgliedstaat in Folge der Verlängerung der Programme bis einschließlich 2026 ein jährlicher Durchführungsbericht über die Durchführung des EPLR vorzulegen. Darüber hinaus ist geregelt, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 2026 den Ex-post-Bewertungsbericht für jedes ihrer EPLR erarbeiten und der Kommission bis zum 31.12.2026 übermitteln.

Weiterhin wird in der Übergangsverordnung festgelegt, dass EU-Finanzmittel aus dem Aufbauinstrument der EU (European Recovery Initiative-EURI) in die ELER Programme integriert werden. Über die Verwendung dieser EURI-Mittel ist im Rahmen der jährlichen Berichterstattung gesondert zu berichten.

Durch die vorgenannten EU-rechtlichen Regelungen wird es erforderlich, dass zwei zusätzliche Durchführungsberichte (2025 für 2024, 2026 für 2025) erstellt werden müssen, in denen über die Verwendung der EURI-Mittel gesondert berichtet werden muss. Die Ex-post-Bewertung findet erst im Jahr 2026 statt und hat einen verlängerten Umsetzungszeitraum sowie den Einsatz zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von ca. 250 Mio. EUR zu betrachten und zu bewerten. Diese zusätzlich zu erbringenden Leistungen sind nicht Gegenstand des mit der Arbeitsgemeinschaft BonnEval/Entera bestehenden Dienstleistungsvertrags und müssen daher vergeben werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Siehe VII.2.1

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 578 975.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 898 100.00 EUR

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