Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: L22-0178-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbad Heiligenstadt
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37308
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-eic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für tarifl. Beschäftigte
Landkreis Eichsfeld
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer "Rahmenvereinbarung Fahrradleasing" für die tariflich Beschäftigten des Landkreises Eichsfeld für die Dauer von 48 Monaten.
Die Auftraggeberin sucht einen Dienstleister zur Durchführung eines Fahrradleasings im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter das Formblatt VHB 124_LD ("Eigenerklärungen zur Eignung") auszufüllen,
welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Alternativ genügt der Hinweis des Bieters durch eine anerkannte Präqualifizierungsstelle zertifiziert zu sein. Die Daten hierzu sind vom Bieter anzugeben.
sofern registriert nach bundesweiten Präqualifikationssystem: Vorlage des gültigen Zertifikates oder gültige Eigenerklärungen bzw. Nachweise zu den in FB 124_LD genannten Anforderungen
sofern registriert nach bundesweiten Präqualifikationssystem: Vorlage des gültigen Zertifikates oder gültige Eigenerklärungen bzw. Nachweise zu den in FB 124_LD genannten Anforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Verfahren vor der Vergabekammer, § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.