Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App Referenznummer der Bekanntmachung: Ref: VOL2022-0036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lotto-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App
Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App (kurz: Lotto-App) einschließlich eines konkreten Umsetzungsplans für die spätere technische, organisatorische und administrative Durchführung umsetzt.
Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App (kurz: Lotto-App) einschließlich eines konkreten Umsetzungsplans für die spätere technische, organisatorische und administrative Durchführung umsetzt. Die Beauftragung schließt den Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der App ein. Auftragsgegenstand für die vorliegende Vergabe ist die Spezifikation, Konzeption und Lieferung einer Lotto-App für Android- und iOS-basierte mobile Endgeräte.
Den Spielteilnehmern soll über eine modern gestaltete und mit einer hervorragenden Usability versehenen App die Spielteilnahme an allen Produkten der TSL ermöglicht werden. Dabei sollen dem Spielteilnehmer die gleichen Funktionen wie über das Kundenportal von Lotto Thüringen zur Verfügung stehen.
Vergabegegenstand ist die Lieferung, Wartung und Weiterentwicklung der Lotto-App entsprechend der Anforderung aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Es soll zudem ein Wartungsvertrag über mind. 48 Monate geschlossen werden.
Nicht Auftragsgegenstand ist das Frontend-Design und Gestaltung der einzelnen Oberflächen.
Nähere Ausführungen zum Gegenstand der Vergabe finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass der Auftragnehmer seinen Unternehmenssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, sind hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Lizenzen die Vorgaben in § 11 Abs. 6 des Service- und Wartungsvertrags zu beachten. Hierzu ist dem Auftraggeber (nach Zu-schlagserteilung) eine separate Aufstellung unter Angabe der Bezeichnung und aufgegliedert nach Geschäftsjahren zu übergeben, die zwischen der zeitlich begrenzten Überlassung eines Rechts zur Nutzung (Lizenz) und der endgültigen Überlassung (Rechtekauf) unterscheidet. Ein Steuerabzug kommt nur für die zeitlich befristete Überlassung (Lizenz) in Betracht, nicht bei einer endgültigen Überlassung (Rechtekauf).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/inneres/vergabekammer_vergabeangelegenheiten
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Tele-fon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: [gelöscht]) zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.