Speichersysteme Referenznummer der Bekanntmachung: EU71/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Speichersysteme
Speichersysteme Backup IT-DLZ
Storage für VEEAM - Backup
Beschaffung eines eigenständiges Festplatten-Speichersystems zur Einführung einer neuen Backup-Lösung. Als Sicherungssoftware kommt VEEAM zum Einsatz.
Das IT-DLZ Saar beabsichtigt die Einführung einer neuen Backup-Lösung. Hierfür wird ein eigenständiges Festplatten-Speichersystem benötigt. Als Sicherungssoftware kommt VEEAM zum Einsatz.
Es ist das Ziel, das neue Backup-System mittels einer Deduplizierungs-Appliance zu realisieren.
Die neue Speichersystem der Backup Lösung sollte jeder Zeit im Sinne eines Scale-Out-Systems erweiterbar sein, so dass im Falle von Datenwachstum und einer damit einhergehenden Erweiterung des Systems, automatisch alle Ressourcen (siehe Technische Anforderungen) wie Staging-Zone, Bandbreite, Prozessor, Speicher und Festplattenkapazität erweitert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweisdarf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
6. Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen;
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Umsatzzahlen
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und für den ausschreibungsrelevanten Bereich.
2. Referenzen
Angabe von mindestens 2 Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren.
Die Projekte müssen mit der hier ausgeschriebenen Leistung in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Der Bieter versichert mit Abgabe des Angebots die Richtigkeit der gemachten Angaben.
Bitte verwenden Sie hierzu das in dieser Anlage befindliche Formblatt "Referenzen".
Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewährt, die nach dem Mindestlohngesetzt, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes (AentG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach §7, §7a oder § 11 AentG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes und § 3 Abs. 1 des Gesetztes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4
GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm