Photonischer Quantum Prozessor Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-67
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Photonischer Quantum Prozessor
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Forschungszwecke den Kauf eines Photonischen Quantum Prozessors - ein universelles, phasenstabil konfigurierbar Multimodeinterferometer. Der Prozessor soll eine Berechnung der arbiträren unitären Matrizen ermöglichen, damit entwickelte Quantum-Algorithmen verifiziert werden können.
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Angewandte Physik, Albert-Einstein-Str. 6, 07745 Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Forschungszwecke den Kauf eines Photonischen Quantum Prozessors - ein universelles, phasenstabil konfigurierbar Multimodeinterferometer. Der Prozessor soll eine Berechnung der arbiträren unitären Matrizen ermöglichen, damit entwickelte Quantum-Algorithmen verifiziert werden können.
Die Leistungen umfassen dabei sowohl die Lieferung frei Verwendungsstelle, den Aufbau und die Installation des Systems, ein mindestens 3-tägiges Vor-Ort-Training und die erforderlichen Gewährleistungen.
2022 IZN 0007
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Photonischer Quantum Prozessor
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Enschede
NUTS-Code: NL213 Twente
Postleitzahl: 7521 AN
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99424
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften imVergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.