Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung, TP 16: Quartiersinterne Erschließung in Alt-Saarbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: 3.234_CCC_02/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarbruecken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung, TP 16: Quartiersinterne Erschließung in Alt-Saarbrücken
Die ausgeschriebene Maßnahme bezieht sich auf das Teilprojekte TP 16 "Umgestaltung im Stadtteil Alt-Saarbrücken".
Das Teilprojekt gliedert sich in folgende Unterprojekte:
- TP 16.1: Umgestaltung Keplerstraße
- TP 16.2: Umgestaltung Gutenbergstraße
- TP 16.3: Umgestaltung Neugeländstraße
- TP 16.4: Umgestaltung Dragonerstraße
- TP 16.5: Umgestaltung Gabelsbergerstraße
- TP 16.6: Umgestaltung der Hohenzollernstraße bis HWK
Modellvorhaben CCC St. Johanner Straße 66111 Saarbrücken
Grundleistungen nach Teil 3, Abschnitt 4 HOAI 2021, §§ 45 ff. Objektplanung Verkehrsanlagen.
In der ersten Auftragsstufe wird zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach §§ 45 ff HOAI 2021, die Erstellung der HU-Bau sowie als besondere Leistungen die Leitungsbestandsdokumentation beauftragt.
In der zweiten Auftragsstufe erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 5 und 6 nach §§ 45 ff HOAI 2021, die Örtlichen Bauüberwachung sowie die Erstellung eines Bauablaufkonzeptes.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, die zweite Auftragsstufe nicht zu beauftragen.
Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Auftragsstufe kann der Bewerber bzw. Bieter auch dann nicht für sich herleiten, wenn er mit der ersten Auftragsstufe beauftragt wurde. Er ist allerdings verpflichtet, im Falle der Beauftragung der ersten Auftragsstufe auch die zweite Auftragsstufe zu erbringen (Andienungspflicht).
Hinweis:
Die LP 7 nach §§ 45 ff HOAI 2021 wird komplett durch die Vergabestelle erbracht.
Die LP 8 nach §§ 45 ff HOAI 2021 wird komplett durch die LHS erbracht.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen zu beauftragen.
- vollständiger Teilnahmeantrag incl. geforderter Nachweise
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erfüllung der Mindestkriterien
- erreichte Punktzahl der vorgelegten Referenzen 1 - 3
Die Beauftragung erfolgt nach Maßgabe des Zuwendungsgebers stufenweise. Der Planungsauftrag wird in der ersten Auftragsstufe zunächst für die LP 1-3 und LP 4 Erstellung (nur HU-Bau!) vergeben.
Der AG behält sich vor, die Stufe 2 später an der AN der Stufe 1 zu vergeben.
Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsphasen, ist jedoch verpflichtet, diese bei Beauftragung auszuführen (Andienungspflicht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing., M. Eng. oder B. Eng zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Im Falle der beabsichtigten Vergaben von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer muss der Unterauftragnehmer ebenfalls teilnahmeberechtigt sein.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen geprüft.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes. Sofern der Bewerber seinen Sitz im europäischen Ausland hat, hat er eine Bescheinigung der für ihn zuständigen Steuerbehörde sowie eine amtliche Beglaubigung der in deutscher Sprache übersetzten Ausfertigung dieser Bescheinigung vorzulegen,
Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen: Bei Kapitalgesellschaften durch Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Register, bei Bietergemeinschaften durch Vorlage einer Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters. Auszug aus dem Handelsregister.
Nachweis zur Sozialversicherung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und/oder der Beitragseinzugsstellen (Krankenkassen).
Der Teilnehmer muss seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen nachkommen und die tariflichen Bestimmungen einhalten.
Weiterhin darf zum Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrages kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. 2019, 2020, 2021 bei min. EUR 500.000,- (netto) pro Jahr liegen. Davon sind EUR 250.000,- (netto) für Verkehrsanlagen nachzuweisen.
Das Unternehmen muss mindestens 3 Jahre Bestand haben. (Gründungsjahr spätestens 2018).
Der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist vorzulegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Bestätigung eines Versicherungsmaklers ist nicht ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert zu erbringen.
- mind. 1.000.000,00 EUR für Sachschäden
- mind. 2.000.000,00 EUR für Personenschäden
- mindestens jedoch 1.000.000,00 EUR pro geschädigte Personen
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen geprüft.
Die fachliche Eignung in Bezug auf die Planungsleistungen wird anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen geprüft.
Referenz 1: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von Planungsleistungen nach §§ 45 ff. HOAI 2021 "Objektplanung Verkehrsplanungen"
Mindestkriterien:
o Bausumme min. 500.000,- EUR/netto
o erbrachte Leistungsphasen min. 1 - 6
Umbaumaßnahme einer Innerstätischen Verkehrsachse mit Berücksichtigung von Stadtgrün "Baumquartiere und ähnliches" und naturnahe Retention (Entwässerungskonzept), nach Objektliste Anlage 13.2 HOAI 2021
Wertungskriterium: Höhe der Bausumme
Referenz 2: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von Planungsleistungen nach §§ 45 ff. HOAI 2021 "Objektplanung Verkehrsplanungen"
Mindestkriterien:
o Bausumme min. 500 TEUR/netto
Umbau- und Modernisierungsmaßnahme einer innerstädtischen Erschließungsstraße unter besonderer Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehrsführung, nach Objektliste Anlage 13.2 HOAI 2021
Wertungskriterium: Höhe der Bausumme
Referenz 3: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von Planungsleistungen "Objektplanung Verkehrs- oder Freiraumplanung"
Mindestkriterien:
o Bausumme min. 50T EUR/netto
o erbrachte Leistungsphasen min. 1 - 6
Platz- oder Freiraumgestaltung mit Aufenthaltsqualität für die Anwohner im Stadtquartier und Integration von stadtklimatischer Vegetation
Wertungskriterium: Höhe der Bausumme
Der Nachweis von drei Referenzprojekten mit definierten inhaltlichen Mindestanforderungen.
Das Referenzprojekt darf nicht älter als 5 Jahre sein, d.h. die Baumaßnahmen müssen nachweislich im Zeitraum 2017 - 2021 fertiggestellt worden sein.
Das Referenzprojekt muss baulich abgeschlossen sein, d.h. die VOB-Leistungsabnahme muss erfolgt sein.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing., M. Eng. oder B. Eng zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC6614
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
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