Architektenleistungen (Objektplanung) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach/Saar
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66280
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar
Die Stadt Sulzbach/Saar beabsichtigt derzeit den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule, um den Bedarf an Betreuungsplätzen decken zu können. Hierzu werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.
Der vorgesehene IV-geschossige Anbau soll angrenzend an die bereits bestehende Mellinschule errichtet werden (siehe Anlage 1 – Baufeld_Mellinschule).
Die drei unteren Geschosse dienen der Anbindung an das Bestandsgebäude.
Im EG sollen die Aufenthaltsräume/Speiseraum sowie die entsprechenden Nebenräume untergebracht werden.
Im 1. OG sollen die Gruppenräume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht werden. Für die Gruppenräume ist ein Flächenbedarf von insgesamt 2,5 qm pro Kind erforderlich. Im 2. OG und 3. OG sollen die Klassenräume untergebracht werden. Pro Geschoss sollen jeweils 4 Klassenräume mit einer Fläche von jeweils 70 qm sowie die erforderlichen Nebenräume vorgesehen werden.
Pro Stockwerk ist ein Flächenbedarf von 500 qm erforderlich. Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 2.000 qm BGF erforderlich. Die Raumgrößen und -anforderungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Raumprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes. Um die Barrierefreiheit im Gebäude sicherstellen zu können, ist der Bau einer Aufzugsanlage vorzusehen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Leistungsphase 3 soll Ende 2021 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Mellinweg 1,
66280 Sulzbach/Saar (siehe Anlage 1 – Baufeld_Mellinschule)
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die genannte Maßnahme ist eine Übersicht über das Baufeld sowie eine Katastergrundlage vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden 3 weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach (Lph 1-6),
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7+8 (HLKS) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach (Lph 1-9),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 6,5 Mio. EUR netto ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund 4,0 Mio. EUR netto, auf die KG 400 rund 1,2 Mio. EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der AG behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, Vergabegespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.