HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau - VGE 3.2, NTV 03 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7151.006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau - VGE 3.2, NTV 03
Ca. 260 m Neubau von tief- und flachgegründeten Hochwasserschutzmauern teilweise vor Gebäuden bis ca. 4 m Höhe.
09126 Chemnitz
4.100 m³ Bodenaushub Baugruben, 2.165 m³ Hinterfüllmaterial einbauen, 140 m³ Frostschutzschicht, 175 m³ Abbruch Mauerwerk/Beton/Stahlbeton, 205 m³ Steinschüttung, 225 m Blocksteinvorlage, 50 m³ Spritzbetonverbau bis 3,50 m - vernagelt, 1.110 m Mikropfähle, 175 m Bohren im Fels, 90 m³ Unbewehrten Beton herstellen, 780 m³ Bewehrten Beton herstellen, 310 m Natursteinabdeckung B=0,625 m herstellen, 148 m Stahlgeländer, 7 St. Muldeneinlaufschächte, 260 m Baustraße im Gewässer, 250 m Fangedamm als Spundwand
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg-Nr. 100710052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWSK 27, Los 3, FG Würschnitz in Chemnitz Harthau, Bereich B 95 bis Seniorenresidenz, Maßnahme M3 - VGE 3.2, Fluss-km 2+023,10 bis 2+650,00
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09126 Chemnitz
4.100 m³ Bodenaushub Baugruben, 2.165 m³ Hinterfüllmaterial einbauen, 140 m³ Frostschutzschicht, 175 m³ Abbruch Mauerwerk/Beton/Stahlbeton, 205 m³ Steinschüttung, 225 m Blocksteinvorlage, 50 m³ Spritzbetonverbau bis 3,50 m - vernagelt, 1.110 m Mikropfähle, 175 m Bohren im Fels, 90 m³ Unbewehrten Beton herstellen, 780 m³ Bewehrten Beton herstellen, 310 m Natursteinabdeckung B=0,625 m herstellen, 148 m Stahlgeländer, 7 St. Muldeneinlaufschächte, 260 m Baustraße im Gewässer, 250 m Fangedamm als Spundwand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachtragsvereinbarung 03:
zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6
- Abbruch Steinvorlage - 25,000 m³
- Herstellen von Kernbohrungen - 1,000 psch.
- Herstellen einer Schalung einhäuptig als Zulage zu Pos. 2.11.70 - 9,000 m²
- Liefern und Einbau Negativ-Beton für Kopfbalken - 2,000n m³
- Herstellen einer Schalung einhäuptig als Zulage zu Pos. 2.11.80 - 8,500 m²
- Liefern und Einbau Negativ-Beton des Wandschaftes - 4,200n m³
- Rückbau Schalung für Negativ-Beton - 9,000 m²
- Herstellen einer Schalung einhäuptig und Fugenbänder für Beton des Kopfbalkens - 8,500 m²
- Rückbau Schalung für Kopfbalken - 8,500 m²
- Liefern und Einbau Beton des Kopfbalkens - 5,600 m³
- Herstellen einer Schalung teils einhäuptig und teils zweihäuptig - 18,000 m²
- Liefern und Einbau Beton des Wandschaftes - 11,500 m³
- Rückbau Schalung Wandschaft - 18,000 m²
- Verkehrssicherung - 1,000 psch.
- Umbau Wasserhaltung - 1,000 psch.
- Mehraufwand Entsorgung bei Abbruch- und Entrümpelung Garage Friedrichstr. 1 - 1,000 psch.
- Bodenaushub für Hochwasserstützwand M 3.70 für Fels Homogenbereich D - 150,000 m³
- Bodenaushub für für Hochwasserstützwand M 3.70 für Fels unverwittert - 350,000 m³
- Rohrdurchführungen DN 200 liefern und einbauen - 12,000 Stk.
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 Absatz 2 Nr. 1, Nr. 2a) und b) sowie Nr. 3 und Abs. 3.Die zusätzlichen Leistungen machten sich erforderlich aufgrund der Feststellung, das im Bereich der Segmente 22 bis 24 die Bauausführung nicht wie in der Planung vorgesehen erfolgen konnte. Bei den vorgesehenen Abbrucharbeiten in diesem Bereich machten sich technologische Änderungen beim Abtragen der Böschungswand erforderlich. So wurde jeder einzelne Stein mit umlaufenden Fugenbeton abgebrochen. Dies führte zu unregelmäßigen Abbruchkanten und -flächen, so dass eine sogenannte negative einhäuptige Schalung im Bereich Kopfbalken und Wandschaft hergestellt werden musste. Außerdem machte sich für die geplante Verankerung mit Mikropfählen im Baugrund, aufgrund der vorgefundenen Gesteinsfestigkeit, eine Vorbohrung erforderlich.Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.