Hochpräzisions-Flach- und Profilschleifmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 WIN 0018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochpräzisions-Flach- und Profilschleifmaschine
Investition in eine flexible Hochpräzisions-Flach- und Profilschleifmaschine als Basis für Entwicklungen zu einer nachhaltigen energie- und ressourcenschonenden Fertigung mit geometrisch bestimmter Schneide
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Beschaffung ist die Investition in eine flexible Hochpräzisions-Flach- und Profilschleifmaschine als Basis für Entwicklungen zu einer nachhaltigen energie- und ressourcenschonenden Fertigung mit geometrisch bestimmter Schneide gemäß Auftragsunterlagen.
FTI-Richtlinie des Freistaates Thüringen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: [gelöscht]59
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.