Arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen für die Beschäftigten des Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministerium (TFM) Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B018/2022 Z 2.41

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://finanzen.thueringen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen für die Beschäftigten des Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministerium (TFM)

Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B018/2022 Z 2.41
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Dazu zählen die Bediensteten von 12 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), dem Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ), der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit insgesamt ca. 4.130 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.

In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaats Thüringen ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, das zuletzt durch Artikel 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer/betriebsärztliche Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dieser muss in Thüringen gemäß der „Gemeinsamen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in den Behörden und Einrichtungen des Landes Thüringen (ThürRL-Arbeitssicherheit) sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“ sichergestellt werden.

Darüber hinaus muss die angebotene Leistung auch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzes nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist, beinhalten.

Ziel dieser Ausschreibung ist die Bestellung von Betriebsärzten gemäß ThürRL-Arbeitssicherheit mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten, betriebsärztlichen Diensten oder anderen Partnern, die eine betriebsärztliche, arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten sicherstellen können. Die ThürRL-Arbeitssicherheit (Anlage 2) wird Vertragsbestandteil.

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG0C Gotha
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgaben der arbeitsmedizinischen/ betriebsärztlichen Betreuung

5.1 Die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung umfasst grundsätzlich alle Aufgaben, die sich aus Tz. 7.1 der ThürRL Arbeitssicherheit ergeben, insbesondere die Aufgaben gemäß § 2 Abs. 3 und Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Thüringen sowie alle Aufgaben, die sich aus der ArbMedVV für den Betriebsarzt ergeben.

5.2Die Bediensteten im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums arbeiten überwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen. Davon sind einige Bedienstete im Außendienst tätig, wie z. B. Prüfdienste, Steuerfahnder, landwirtschaftliche Sachverständige und Bausachverständige. Des Weiteren müssen die Kraftfahrer (Personen- und Kurierfahrer) arbeitsmedizinisch betreut werden.

Insofern müssen für die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung der Bediensteten des Geschäftsbereiches des Thüringer Finanzministeriums insbesondere nachfolgende Leistungen erbracht werden.

5.2.1Es sind Beratungsleistungen zu erbringen wie z. B. Beratung der Dienststellenleiter oder deren Beauftragten, Beratung der Bediensteten, der Personalvertretungen etc. (siehe dazu auch Tz. 3 der Anlage 3).

5.2.2Die Bediensteten sind gemäß ArbMedVV zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten (siehe Anlage 3 Tz. 1 und 2).

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bildschirmgeräten sind die „Gemeinsamen Hinweise des Thüringer Innenministeriums, des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Kostenübernahme für eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) und die augenärztlichen Maßnahmen“ (Anlage 5) zu beachten.

5.2.3Die Arbeitsstätten sind zu begehen und festgestellte Mängel den jeweiligen Dienststellenleiter oder deren Beauftragten mitzuteilen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel mitzuteilen (siehe Anlage 3 Tz. 4).

5.2.4Es ist darauf hinzuwirken, dass sich alle Bediensteten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren, zu beraten siehe Anlage 3 Tz. 3).

5.2.5Die Betriebsärzte müssen an den Arbeitsschutzausschusssitzungen in den einzelnen Dienststellen teilnehmen (siehe Anlage 3 Tz. 3).

5.2.6Die Betriebsärzte sollen die Dienststellen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen insbesondere die der psychischen Gefährdungen unterstützen. Bei Bedarf sollen Gefährdungsbeurteilungen in Abstimmungen mit den jeweiligen Dienststellen erstellt werden. (siehe Anlage 3 Tz. 3).

5.2.7Bedienstete mit besonderen Gefährdungen sollen geimpft und die notwendigen Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich nach dem jetzigen Kenntnisstand insbesondere um Hepatitis Impfungen für Steuerfahnder und um Zeckenimpfungen für die landwirtschaftlichen Sachverständigen der Finanzämter (siehe Anlage 3 Tz.5).

5.2.8Es ist die Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen und den Fachkräften für Arbeitssicherheit zu gewährleisten (siehe Anlage 3 Tz. 3).

5.2.9Der Auftragnehmer sollte bei Gesundheitstagen mitwirken und bei Bedarf des Auftraggebers auch Leistungen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie weitere Leistungen wie Vorträge, Stellungnahmen etc. (siehe Anlage 3 Tz. 6) erbringen.

Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben dem jeweiligen Stand von Arbeitsmedizin und Hygiene zu entsprechen. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß der ArbMedVV müssen angewendet werden. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vorwiegend Angebotsuntersuchungen der Augen gemäß Teil 4 Absatz 2 Nr.1 Arbmed.VV sowie die Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 Absatz 1 Nr. 3 Bst. m und g ArbmedVV(Steuerfahndung - Hepatitisschutz) und ggf. Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 ArbmedVV bei Kontakt von Bediensteten mit Schimmel in Archiven vorgenommen werden müssen.

Bei den in der Anlage 3 zur LB aufgeführten handelt es sich um die Leistungen die überwiegend zu erbringen sind.

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 095-262622
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: O1080B018/2022 Z 2.41
Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen für die Beschäftigten des Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministerium (TFM)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weinar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 400 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 400 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifizierungsnummer im Formblatt E - Angaben zur Eingung anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank gespeicherten Angaben übereinstimmen, d.h. geforderte Eingnungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessierte Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim TLF zur rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zu Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in dem Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem TLF geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachrpüfung bei der Vergabekammer zu stellen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag der Absendung der Information durch das TLF.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022

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