722000-01 B/05/Fachplanung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4,5,6) Referenznummer der Bekanntmachung: 18/B/DK-722000-01 B/5_3
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kij.de
Abschnitt II: Gegenstand
722000-01 B/05/Fachplanung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4,5,6)
stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gemäß § 53 HOAI Anlagengruppe 4,5 und 6 sowie § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 (Fachplanung für technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1-9, Neubau Bibliothek und Bürgerservice der Stadt Jena
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gemäß § 53 HOAI Anlagengruppe 4,5 und 6 sowie § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 (Fachplanung für technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1-9
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Erhöhung des Auftragswertes um 2.650,63 EUR/netto für die Erarbeitung technischer und wirtschaftlicher Planungsgrundlagen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und technischen Realisierbarkeit der Errichtung von 2 zusätzlichen PV-Anlagen auf Grund der aktuellen Energiesituation und der damit verbundenen Erhöhung der Strompreise.
Auf Grund der aktuellen Energiesituation und der damit verbundenen Erhöhung der Strompreise ist zu prüfen, ob auf Grund der geänderten preislichen Rahmenbedingungen die Errichtung von 2 zusätzlichen PV-Anlagen auf dem Dach des Neubaus Bibliothek- und Bürgerservice mit einer Gesamtleistung von c.a 15 kWp nach wirtschaftlichen Betrachtungen angezeigt ist. Dabei ist außerdem die elektrischen Erschließung im vorhandenen teilinstallierten Bestand zu betrachten. Bezugnehmend auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wurde die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, da die rapide Energieverknappung und Preissteigerung nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine nicht vorhersehbar war. Die Leistungen sind nur integriert in dem Gesamtplanungsauftrag Elektro zu erbringen, insbesondere wegen der Planung der Leitungsführung und Anordnung von Bauteilen im teilinstallierten Bestand.