Faserbereitstellungs- und Spreizanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 006/2022/2022 WIN 0017
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rudolstadt
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.titk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Faserbereitstellungs- und Spreizanlage
Im Rahmen aktueller Forschungsvorhaben zur Herstellung von Leichtbaumaterialien für die Automobil- und Luftfahrtindustrie ist geplant, eine Faserbereitstellungs- und Spreizanlage für thermoplastische unidirektional (UD) verstärkte Tapes zu errichten. Mit der Faserbereitstellungs- und Spreizanlage sollen 12 Spulen mit jeweils 12-24k Rovings vorgelegt und die Fasern zunächst geführt und positioniert und dann über Ultraschall gespreizt werden. Die gespreizten Fasern sollen vorhandenen Anlagen zur Herstellung von thermoplastischen UD-Tapes zugeführt werden. Zusätzlich soll die Anlage über eine eigene Steuerung verfügen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen aktueller Forschungsvorhaben zur Herstellung von Leichtbaumaterialien für die Automobil- und Luftfahrtindustrie ist geplant, eine Faserbereitstellungs- und Spreizanlage für thermoplastische unidirektional (UD) verstärkte Tapes zu errichten. Mit der Faserbereitstellungs- und Spreizanlage sollen 12 Spulen mit jeweils 12-24k Rovings vorgelegt und die Fasern zunächst geführt und positioniert und dann über Ultraschall gespreizt werden. Die gespreizten Fasern sollen vorhandenen Anlagen zur Herstellung von thermoplastischen UD-Tapes zugeführt werden. Zusätzlich soll die Anlage über eine eigene Steuerung verfügen.
Initiative REACT-EU („Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.