Rahmenvereinbarung - Multi-Media-Service Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-2022-062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/zbd/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Multi-Media-Service
- Erweiterung, Erneuerung und Austausch von Multimedia- und Hybrid-Web-Konferenzanlagen inkl. Steuerung
- Wartung, Unterhaltung, Erweiterung von vorhandenen Multimediaanlagen inkl. Instandhaltung und Nachrüstung von Anlagen zur Durchführung von hybriden Web-Konferenzen unter MS- Teams
- Betreuung von verschiedenen Veranstaltungen an der Universität des Saarlandes
Campus Saarbrücken Campus Saarbrücken 66123 Saarbrücken Der genaue Ausführungsort wird bei Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung mitgeteilt., Campus Dudweiler Am Markt, Zeile 1-6 66125 Saarbrücken-Dudweiler, Campus Homburg Kirrberger Straße 100 66421 Homburg
1. Wert der Rahmenvereinbarung:
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dieser Ausschreibung um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV handelt.
In Rahmenvereinbarungen werden die Bedingungen (insbesondere der Preis) für die Aufträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums festgelegt und das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ermittelt.
Eine Mindestmenge muss jedoch bei Ausschreibung der Rahmenvereinbarung nicht abschließend festgelegt werden und kann sich innerhalb der Laufzeit dieser Vereinbarung ändern.
Der maximale Wert der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 1.350.000 EUR/netto.
Sobald dieser Wert erreicht / ausgeschöpft ist, endet der Vertrag, auch wenn das jeweilige reguläre Vertragsende gem. Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Periodizität der Aufträge / Abrufe:
Die Leistung des Auftragnehmers wird jeweils gesondert mittels schriftlicher Bestellanforderung als Teilleistung abgerufen.
Hierzu werden nach Vorgaben des Auftraggebers Angebote zu den Teilleistungen vom Auftragnehmer erstellt sowie die zu erbringenden Tätigkeiten / Teilleistungen festgelegt.
Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 und wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 5 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Spätestens 3 Jahre nach Beginn des Vertrages oder beim Erreichen des maximalen Wertes der Rahmenvereinbarung endet der Vertrag ohne weitere Kündigung.
Für diesen Zeitraum gelten die vereinbarten Bedingungen und Entgelte.
Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 und wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 5 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Spätestens 3 Jahre nach Beginn des Vertrages oder beim Erreichen des maximalen Wertes der Rahmenvereinbarung endet der Vertrag ohne weitere Kündigung.
Für diesen Zeitraum gelten die vereinbarten Bedingungen und Entgelte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Eigenerklärung Formblatt 124_LD
- Eigenerklärung Formblatt 124_LD
- Zertifizierung des Vertragspartners / des Personals (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen):
Für die Installation, Programmierung sowie Inbetriebnahme der vorhandenen und neuen Anlagen ist es erforderlich, dass mindestens zwei Personen von diversen Herstellern (für Beamer- und Beschallungsanlagen) in den Bereichen Bild- und Tontechnik sowie Signalverteilung zertifiziert sind.
Die Zertifizierungsdokumente müssen dem Angebot beigelegt werden.
Da auf Grund der komplexen und zusammenhängenden Programmierung aller Anlagen, das Risiko bei nicht sach- und fachgerechter Arbeit, für die Universität sehr hoch ist, kann auf eine Nachweispflicht nicht verzichtet werden.
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um wichtige Basisdokumente, die für die Wertung des Angebotes zwingend erforderlich sind.
Wenn ein Bieter die nachstehend geforderten Zertifikate nicht vorlegen kann, ist er auch als günstigster Bieter auszuschließen.
Folgende Zertifikate sind nachzuweisen:
Hersteller Crestron Medientechnik
- Grundseminar Programmierung Steuerungssysteme
- Fortgeschrittenenseminar Programmierung
Steuerungssysteme
- Planung + Konzeption Steuerungssysteme
- Planung + Programmierung NVX und Digitalmedia Systeme
- Simpl Seminar
- Core3 und Core 4 Seminar
- Smart Graphics Seminar
Hersteller Bose Soundprozessoren
- ControlSpace Seminar
Hersteller Kramer Medientechnik
- Kramer Control
- Kramer AV Over IP
Menge: Zwei festangestellter Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
-/-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Zusatz zur Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:
"Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen des saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) in der jeweils gültigen Fassung und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen."
3. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
4. Die Fremdfirmenrichtlinie der Universität des Saarlandes wird ebenfalls Vertragsgrundlage.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
Bei EU-weiten Ausschreibungen:
6. Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYY0E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland