Wärmeversorgungsanlage Ohrdruf (Heizhaus „Am Leichfeld“) Referenznummer der Bekanntmachung: 046_Ohrdruf_Wärme_2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ohrdruf
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99885
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ohrdruf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlage Ohrdruf (Heizhaus „Am Leichfeld“)
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagement. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Ohrdruf, DE
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Es ist durch den Auftragnehmer ab 2024 insgesamt eine Wärmeliefermenge von ≥ 4.570 MWh/a bereit zu stellen. Dabei sind in 2022/2023 mind. 2.270 MWh/a und in 2024 zusätzlich 2.300 MWh/a bereitzustellen.
Im Zusammenhang mit der potentiellen Erweiterung des Wärmenetzes kann dem Auftragnehmer ein Folgeauftrag (nach §13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO) über ein Verhandlungsverfahren in Aussicht gestellt werden kann. Neben der Netzerweiterung zur Erschließung des potentiellen Wärmebedarfs von 2.300 MWh/a und der Sanierung des Bestandsnetzes wäre die Erneuerung und der Bau von intelligenten Hausanschlussstationen erforderlich. Hierzu würden vom Auftragnehmer Angebote eingeholt werden. Die Rahmenbedingungen und der Netzplan Erweiterung sowie die Bedingungen unter denen vergeben wird sind als mögliches Szenario in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Der unter II.1.5) und II.2.6) angebgebene geschätzte Auftragswert wurde inkl. der Option des Folgeauftrages nach §13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO ermittelt.
2. Der Bieter hat die Möglichkeit, Nebenangebote einzureichen. Ein Nebenangebot kann nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Voraussetzungen für die Wertung der Nebenangebote sind a) die Einhaltung derin den Vergabeunterlagen unter „4.1 - Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage“ beschriebenen Vorgabewerte, b) die technisch nachvollziehbare und prüfbare Lösung zur Wärmeversorgung. Die Zuschlagskriterien für Hauptangebote gelten in gleicher Form für Nebenangebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Eintrages in ein Handelsregister
1. Der Bieter hat den Nachweis der betrieblichen Umsätze im Durchschnitt für die Jahre 2021, 2020 und 2019 in einer Mindesthöhe von jährlich 25 Million EUR nachzuweisen.
2. Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, kommunale Fördermittel für investive Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
1.Der Bieter hat Referenzen wie folgt einzureichen: a) 1 Referenz über eine im Bau bzw. im Betrieb befindliche iKWK-Anlage in Deutschland; b) 1 Referenz über ein Vorhaben, in welchem kommunale Fördermittel aus einer EU-Förderung verwendet wurden für ein Vorhaben zur Wärmeversorgung; c) mindestens 10 Referenzen über Vorhaben des Bieters zum Wärme-Contracting.
2. Der Bieter hat bei den für das Vorhaben eingeplanten Bearbeitern folgende fachlichen Nachweise zu erbringen: a) fachliche Eignung HLS-Planung/hydraulischer Abgleich – Qualifikation (min. Bachelor) und min. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Industrie-/Kraftwerksbau; b) fachliche Eignung Planung Niederspannung – Qualifikation (min. Bachelor) und min. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Industrie-/Kraftwerksbau; c) fachliche Eignung Planung Mittelspannung – Qualifikation (min. Bachelor) und min. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Industrie-/Kraftwerksbau d) fachliche Eignung Planung nach BImSchG - Qualifikation (min. Bachelor) und min. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Industrie-/Kraftwerksbau
3. Der Bieter hat folgende Erklärungen einzureichen: a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen (Formblatt liegt bei); b) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen (Formblatt liegt bei)
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt, da elektronisches Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmendurch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggebergegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestelltwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]