Vergabe eines Lieferauftrages zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 17/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Lieferauftrages zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV einen Lieferauftrag zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier
für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen gemäß Bestellliste an die in der Anlage A_3_Dienststellenverzeichnis aufgeführten
Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten.
Die Lieferleistung umfasst die Lieferung des Bedarfs gem. A_2_Mengeverzeichnis an die jeweiligen Behörden. Eine Lieferung von mindestens 50 % des darin benannten Bedarfs erfolgt bis spätestens zum 02.11.2022. Die Lieferung des übrigen Bedarfs erfolgt bis spätestens zum 30.11.2022.
Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz sowie Obhutspflichten bei der Auftraggeberin auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden. Der Lieferung wird ein Lieferschein mit detaillierten Informationen über die gelieferten Waren beigefügt. Dieser enthält zur Wareneingangskontrolle mindestens Menge, Artikelnummer und die Produktbezeichnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird aufgrund bestehender Dringlichkeit zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier von § 15 Abs. 3 VgV Gebrauch gemacht und die Angebotsfrist verkürzt. Es wurden im Vorfeld vier europaweite Vergabeverfahren (5400 E Verg - 1/22, 5400 E Verg - 5/22, 5400 E Verg - 9/22, 5400 E Verg - 13/22) durchgeführt, welche alle aufgrund fehlender Angebote gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden mussten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.