Gemeinde Mettlach, Strom-und Gaslieferung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: LE-Gde Mettlach-01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettlach
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66693
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Mettlach, Strom-und Gaslieferung 2023
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt sowohl den Abschluss eines Strom-als auch eines Gasliefervertrages, zumindest für das Jahr 2023.
Los 1 Stromliefervertrag
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt den Abschluss eines Stromliefervertrages, zumindest für das Jahr 2023. Für das Jahr 2023 prognostiziert der Auftraggeber derzeit den nachfolgend dargestellten Verbrauch: - Straßenbeleuchtung: 525.000 kWh;- SLP Lieferstellen: 483.000 kWh;- RLM-Lieferstellen: 715.000 kWh. Alle weiteren relevanten Informationen können den beigefügten Vergabeunterlagen entnommen werden.
Optional kann ein Angebot für die Stromlieferung in den Jahren 2024 und 2025 abgegeben werden.
Los 2 Gasliefervertrag
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt den Abschluss eines Gasliefervertrages, zumindest für das Jahr 2023. Für das Jahr 2023 prognostiziert der Auftraggeber derzeit für alle seine Abnahmestellen einen Gesamtverbrauch von ca. 1.500.000 kWh. Alle weiteren relevanten Informationen können den beigefügten Vergabeunterlagen entnommen werden.
Optional kann seitens der Bieter auch ein Angebot für eine Gaslieferung in den Jahren 2024 und 2025 abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Stromliefervertrag
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Gasliefervertrag
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.