Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0257SA

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6H6RPJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6H6RPJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0257SA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34928410 Leitpfosten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen

6000 St. Leitpfosten 1,05m; 50 St. Kunstst.-Kurvenleittafel VZ 605-10; 50 St. Kunstst. Kurvenleittafel VZ605-20: 300 St. Kunstst.-Winkel- Kurvenleittafel; 400 St. Kunstst.-Tragpfosten 1,60m; 400 St. Recycl-Sockel für Tragpf. ; 500 St. Aufsatzleitpfosten; 2.500 St. Leitpfostenbodenanteil; 7.500 St. Verbindungskeile

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 261 198.50 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Straßenmeistereien im Saarland Saarland Straßenmeisterei Völklingen

Hirschbachstraße 5

66280 Sulzbach

Straßenmeisterei Merzig

In der Bruchwies 2b

66663 Merzig

Straßenmeisterei St. Wendel

August-Balthasar-Straße 3

66606 St. Wendel

Straßenmeisterei Rohrbach

Obere Kaiserstraße 285

66386 St. Ingbert-Rohrbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen

6000 St. Leitpfosten 1,05m; 50 St. Kunstst.-Kurvenleittafel VZ 605-10; 50 St. Kunstst. Kurvenleittafel VZ605-20: 300 St. Kunstst.-Winkel- Kurvenleittafel; 400 St. Kunstst.-Tragpfosten 1,60m; 400 St. Recycl-Sockel für Tragpf. ; 500 St. Aufsatzleitpfosten; 2.500 St. Leitpfostenbodenanteil; 7.500 St. Verbindungskeile

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 261 198.50 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/12/2022
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.

Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.

Folgende Nachweise können, entsprechend den Anforderungen in der Eigenerklärung zur Eignung, auf gesondertes Verlangen angefordert werden, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt:

- Gewerbeanmeldung

- Berufs- /Handelsregisterauszug

- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.

Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.

Folgende Nachweise können, entsprechend den Anforderungen in der Eigenerklärung zur Eignung, auf gesondertes Verlangen angefordert werden, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt:

- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, testierte Jahresabschlüsse, testierte Gewinn- und Verlustrechnungen oder Informationen über die Bilanz

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.

Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.

- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl sowie die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren

- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen

Mit dem Angebot vorzulegen:

- Nachweis CE- Kennzeichnung Straßen- und Aufsatzleitpfosten

- Nachweis der Qualifizierung des Entsorgungsfachbetriebes (Zertifikat)

Auf gesondertes Verlangen vorzulegen:

- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer

- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen

- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".

Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Landesbetrieb für Straßenbau

Peter-Neuber-Allee 1

66538 Neunkirchen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

keine

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Ende 2024

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H6RPJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]6
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lfs.saarland.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022