Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von (Leih-) Arbeitnehmern nach AÜG Referenznummer der Bekanntmachung: 49/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]71
Fax: [gelöscht]16
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von (Leih-) Arbeitnehmern nach AÜG
Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung).
Der Auftrag ist in 5 Lose unterteilt:
Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen
Los 2: IT-Spezialist/in für die Regionen Sachsen, Thüringen und Bayern
Los 3: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen
Los 4: Sozialversicherungsfachangestellte/r für die Regionen Sachsen und Thüringen
Los 5 Call Center Agenten für die Regionen Sachsen und Thüringen
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Sternplatz 7 01067 Dresden
Siehe oben unter II.1.4)
IT-Spezialist/in für die Regionen Sachsen, Thüringen und Bayern
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Sternplatz 7 01067 Dresden
Siehe oben
Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Sternplatz 7 01067 Dresden
Siehe oben
Sozialversicherungsfachangestellte/r für die Regionen Sachsen und Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Sternplatz 7 01067 Dresden
Siehe oben
Call Center Agenten für die Regionen Sachsen und Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Sternplatz 7 01067 Dresden
Siehe oben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 AÜG
Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bieter als geeignet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG verfügen. Die Erlaubnis ist als Scan mit dem Angebot einzureichen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern behält sich die Auftraggeberin vor, vor Erteilung des Zuschlages diejenigen Bieter, welche für den Zuschlag in Betracht kommen, aufzufordern, auch für den/die vorgesehenen Unterauftragnehmer eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG vorzulegen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB (Anlage 7-1 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen der Europäischen Union (Anlage 7-2 der Vergabeunterlagen)
Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland auf-weisen. Unter Verwendung der Anlage 7-2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist
- Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage 7-3 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 7-4 der Vergabeunterlagen)
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, folgenden Umsatz nachweisen können:
Los 1: 2.700.000 EUR
Los 2: 2.100.000 EUR
Los 3: 12.100.000 EUR
Los 4: 270.000 EUR
Los 5: 1.200.000 EUR
Soweit sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt, hat dieser den addierten Umsatz der betreffenden Lose nachzuweisen.
Hinweis: Der geforderte Gesamtumsatz des Bieters bezieht sich auf den Gesamtumsatz des Unternehmens und nicht ausschließlich auf den Umsatz, welcher auf den im Los befindlichen Mitarbeitertypen entfällt.
Die Auftraggeberin erkennt nur solche Bieter als geeignet an, die unter Verwendung der Anlage 7-4 der Vergabeunterlagen erklären, dass Sie entweder bereits bei Angebotsabgabe über eine Haftpflichtversicherung im Sinne des § 13 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung verfügen und diese (oder eine gleichwertige) im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder sich alternativ verpflichten, im Falle der Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung im Sinne des § 13 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung abzuschließen und die-se (oder eine gleichwertige) während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechtzuerhalten. Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen.
- Benennung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe unter Verwendung der Anlage 7-5 der Vergabeunterlagen
Die Auftraggeberin erkennt nur solche Bieter als geeignet an, die unter Verwendung der Anlage 7-5 der Vergabeunterlagen erklären, dass sie wenigstens ein Referenzprojekt vorweisen können, dass mit dem oder den Los(en) nach Art und Umfang vergleichbar ist, für das ein Angebot abgegeben wird (= ein vergleichbares Referenzprojekt je Los). Der Art nach ist ein Referenzprojekt mit einem der vorliegend ausgeschriebenen Lose vergleichbar, soweit das Projekt nicht länger als drei Jahre zurückliegt und dieses die Überlassung von Mitarbeitern zum Gegenstand hatte, die die jeweiligen Aufgaben- bzw. Anforderungsprofile gemäß Anlagen 1-1 bis 1-5 erfüllen. Dem Um-fang nach ist ein Referenzprojekt mit einem der vorliegend ausgeschriebenen Lose vergleichbar, wenn dieses belegt, dass innerhalb des angegebenen Leistungszeitraums durchschnittlich mindestens die nachfolgende Anzahl an Leiharbeitnehmern pro Monat überlassen worden ist:
Los 01: 50
Los 02: 35
Los 03: 200
Los 04: 4
Los 05: 20
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung;
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbareingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen (z. B. Überlassung von Leiharbeitnehmern, die zwar anderen als den vorliegend ausgeschriebenen Berufs-gruppen angehören, die aber ebenfalls typischerweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt werden), bis zu einem Auftragsvolumen von jährlich maximal 10.000.000 Euro (netto) unter Berücksichtigung des in § 4 der Rahmenvereinbarung geregelten Kaskadenverfahrens an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechender Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, wobei vorbehalten bleibt, den Preis als einziges Zuschlagskriterium festzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6RKQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...