Abrechnung und Genehmigung Arzneimittel nach § 300 SGB V (02/GPV/2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 02/GPV/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]14
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Abrechnung und Genehmigung Arzneimittel nach § 300 SGB V (02/GPV/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterstützung bei der Bearbeitung der von Apotheken und Sonstigen Leistungserbringern übermittelten Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen
zum Abrechnungsverfahren nach § 300 SGB V sowie der Kostenvoranschläge und Leistungsanträge zur Genehmigung von Arzneimitteln und Produkten nach § 31 SGB V.
Gleichzeitig überlässt der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine Genehmigungs-, Prüf- und Bearbeitungssoftware und erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Dem Auftrag liegt ein jährliches Volumen von ca. 20.000.000 Verordnungen bzw. mit der flächendeckenden Umsetzung des E-Rezeptes 30.000.000 Verordnungsblattzeilen zugrunde.
Aus den hier angegebenen Verordnungsmengen leiten sich für den Auftragnehmer keine Ansprüche hinsichtlich der Menge der tatsächlich abrechenbaren Verordnungen ab.
Eine Mengensteigerung bis max. 50 % sind von dem Vertrag abgedeckt (absolute Höchstmenge).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer hat folgende Software-Module bereitzustellen:
• Rechnungsprüfung,
• Verordnungsprüfung,
• Prüfung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte im Einzelfall (§ 106 SGB V bzw. § 106b SGB V),
• Genehmigungsprüfung,
• Modul zur Rabattberechnung/Rabattabrechnung
• Controlling und Analyse,
• Versichertenstammdatenbank,
• Vertragspartnerdatenbank Leistungserbringer
• Vertragspartnerdatenbank Pharmazeutische Unternehmen
• Artikeldatenbank,
• Archivierung,
• Onlineauskunftsportal Leistungserbringer,
• Onlinebearbeitungsportal Einspruchsverfahren sowie
• Zuzahlungsstatustool - Vorabanfragemöglichkeit für Leistungserbringer.
Die vom Auftragnehmer bereitzustellende Software als SaaS-Lösung muss die in der LB benannten Funktionen aufweisen und die technischen Anforderungen unter Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Hierzu schließt die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer diesen EVB-IT Dienstvertrag.
Die Vertragsgrundlaufzeit beträgt 24 Monate, mit einer viermaligen optionalen Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin um jeweils 12 Monate, somit längstens bis zu 72 Monate. Die optionale Verlängerung muss sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit durch einseitige, schriftliche Erklärung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
Die Auftragsübergabe erfolgt mit Zuschlagserteilung. Für die technische und fachliche Implementierung sowie Aufbau der erforderlichen Prozesse hat die Auftraggeberin einen Zeitraum vom Zuschlag bis zum 31.12.2023 vorgesehen. Die Dienstleistung beginnt mit 01.01.2024. Der Vertrag endet nach zwei Jahren mit der abschließenden Bearbeitung des Abrechnungsquartals IV/2025.
Sämtliche Daten werden vom Auftragnehmer bis zum Erreichen der Aufbewahrungsfrist vorgehalten bzw. archiviert. Die Auftraggeberin hat Zugriff auf die Daten. Das gilt auch über das Ende der Laufzeit des Vertrages hinaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe
insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall
der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur
Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der
Gesamtumsatz des Bieters sowie der
Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist
("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Aufträge (Referenzen) in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 beizufügen, in welcher
der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der
Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat
sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
1. Es sind zwei Referenzen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland anzugeben, bei denen Abrechnungsdienstleistungen nach § 300 SGB V über einen Zeitraum von
mindestens 12 Monaten erbracht wurden.
2. Das Abrechnungsvolumen im Unternehmen des Bieters umfasst jährlich insgesamt mindestens 15 Mio. Verordnungen nach § 31 SGB V.
>> Der Bieter muss Partner mit „Vertrag Business Partnerschaft“ der BITMARCK Software GmbH sein bzw. bereit sein, mit Zuschlagserteilung den Partnervertrag „Vertrag Business Partnerschaft“ mit der BITMARCK Software GmbH abzuschließen.
>> Die Anforderungen aus der Eigenerklärung EU-Zertifizierung (41) (müssen erfüllt sein).
>> Es müssen qualifizierte Personen für die Dienstleistung bei der Auftraggeberin zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die
Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
> Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (60)
> ein Datensicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer/Bieter die bei ihm vorhandenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels
des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden
Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der
Eingabekontrolle sowie der Einhaltung
des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61))
> Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62)
> Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63)
> Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64)
> Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
> ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept gemäß Ziffer 5 der BWB.
>> Mit dem Angebot hat der Bieter ein selbst zu erstellendes Einführungskonzept gemäß Ziffer 3 BWB und ein Qualitätskonzept gemäß Ziffer 4 BWB vorzulegen..
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
>> Eigenerklärung (41), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
> Personenschäden 5.000.000 Euro
> Sachschäden 5.000.000 Euro
> Vermögensschaden 5.000.000 Euro
> Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 5.000.000 Euro
>> Eigenerklärung zu vorgesehenen Projektleiters und stellvertrende Projektleitung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
>> Eigenerklärung EU Zertifizierung (43) sowie
>> Eigenerklärung Vertragspartner Bitmarck (44).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das
Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber
der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu
Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.