Transport und Verwertung von Rostschlacke aus der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: US013-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung von Rostschlacke aus der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost
Transport und Verwertung von Rostschlacke aus der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost
Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost,
Schwerborner Straße 29b,
99087 Erfurt
Abholung und gesetzeskonforme Verwertung der Rostschlacke aus der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost (Abfallschlüsselnummer 190112 "Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 190111 fallen"), jährlich abzuholende und verwertende Schlackemenge: ca. 5.000 Mg (Richtwert)
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über subreport. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt ebenfalls über subreport.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
o aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister
Eigenerklärung, dass:
o über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
o das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
o das Unternehmen im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
o keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, GZR 3, GZR 4,
o das Unternehmen ordnungsgemäße Zahlungen von Beiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen vornimmt,
o Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie,
o Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Behörde in Kopie),
o Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung der zuständigen Behörde in Kopie),
o Nachweis des Bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung,
o Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der Leistungen, die Gegenstand des Auftrages sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
o Der Bestbieter hat nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb von 5 Tagen die Verpflichtungen gemäß ThürVgG (Tariftreue und Entgeltgleichheit, Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen), auch für NAN vorzulegen.
o Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Schlackeentsorgung) mit Art und Umfang, Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes des Auftrages und der Leistungszeit (Eigenerklärung, Referenzbestätigungen werden auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht),
o Nachweis einer Qualitätssicherung, z.B. durch Zertifikat nach DIN EN ISO 9000 / 9001,
o Die Befähigung des Bieters zum Transport der Abfälle ist mit dem Angebot durch eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56KrWG bzw. durch eine Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG nachzuweisen,
o Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Vermarktungsverfahrens und Angabe von zwei Verwertungsanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote zur Öffnung und Wertung zugelassen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Weiterhin erfolgt über die unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse die Nachforderung von Unterlagen, die Informationen an unterlegene oder nicht berücksichtigte Bieter sowie die Zuschlagserteilung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.