Neugestaltung Eingangsbereich Lindenau-Museum Altenburg - Mehrfachbeauftragung Vorentwurfsideen Referenznummer der Bekanntmachung: F-Hb 046-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.altenburgerland.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182ca6f1383-553d1e7dfb1b1359
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Eingangsbereich Lindenau-Museum Altenburg - Mehrfachbeauftragung Vorentwurfsideen
Objektplanung nach §§ 33ff. sowie Freianlagen nach §§ 39ff. HOAI für die LPH 1 und 2 als Mehrfachbeauftragung im Rahmen sich anschließend eines Bearbeitungsverfahrens (Bearbeitungszeit ca. 10 Wochen)
Altenburg
Das Lindenau-Museum Altenburg steht heute vor den größten baulichen Veränderungen seit seiner Errichtung durch Julius Robert Enger. Funktionale und technische Anforderungen aus dem neuen Museumskonzept machen angemessene Anpassungen, Weiterentwicklungen und Umbauten insbesondere im entstehungszeitlichen Untergeschoss nötig. Dabei ist an den Entwurfsgedanken Engers anzuknüpfen, den Bestand in seiner Geschichte und nationalen Bedeutung als Kulturdenkmal im Zusammenhang von Funktion, Form und Gestaltung fortzuschreiben. Nur so kann das Haus ein Ort für nachhaltige Vermittlungs- und Präsentationsformen sein.
Das abgestimmte Gesamtplanungskonzept folgt dem ursprünglichen Sanierungsgedanken, die musealen und pädagogischen Nutzungen mit den damit verbundenen räumlichen und technischen Anforderungen denkmalgerecht in den baulichen Bestand zu integrieren. Dringend erforderliche Programmflächen führten im Kontext mit dem Zugangsbereich von Norden und der Erschließung des Gesamtgebäudes zu einer baulichen Erweiterung des nördlichen Untergeschosses zum "barrierefreien Stadtgeschoss". Erste Überlegungen im Rahmen des bereits laufenden Gesamtplanungsprozesses fanden keine hinreichende öffentliche Akzeptanz.
Baufachlich und denkmalpflegerisch stehen insbesondere die Berücksichtigung stadträumlicher Wegeführungen und Sichtachsen bei der Einbindung des "Stadtgeschosses" in die Topographie des Schlossgartens sowie die Suche nach einer gestalterischen Antwort auf Symmetrie, Tektonik und Materialität des aufgehenden Bauwerks im Fokus der Aufgabenstellung.
Im Rahmen eines vielbeachteten Expertengesprächs am 09.04.2022 wurden die nationale Bedeutung des Bauwerks nochmals hervorgehoben und die Tragweite der bisher vorliegenden Eingriffsoptionen betont. Das Expertengremium ist repräsentativ im Bewertungsgremium zum nachfolgend beschriebenen Verfahren beteiligt.
Das Landratsamt Altenburger Land als Bauherr sowie das Lindenau-Museum Altenburg als Nutzer führen in Abstimmung mit den Fördermittelgebern und mit Unterstützung eines Bewertungsgremiums ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Beauftragung alternativer Vorentwurfsideen für die Neugestaltung dieses für die Stadt Altenburg wichtigen Eingangsbereichs zum Lindenau-Museum durch. Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs erfolgt eine Mehrfachbeauftragung an bis zu drei geeignete Bewerbende. Drei weitere Teilnehmende des im Anschluss an das Verhandlungsverfahren durchzuführende Bearbeitungsverfahren sind gesetzt. Die erforderliche Eignungsprüfung ist für die gesetzten Teilnehmer bereits im Vorfeld erfolgt. Die entsprechenden Büros können der Auftragsbekanntmachung entnommen werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf Basis der Entscheidung des Bewertungsgremiums, den obsiegenden Teilnehmenden des Verfahrens mit der künstlerischen Oberleitung für die Umsetzung seiner Entwurfsidee und der Erstellung entwurfsbestimmender Leitdetails in Kooperation mit dem planenden Architekturbüro zu beauftragen.
Gesetzte Teilnehmende:
- Lederer Ragnarsdóttir Architekten PartGmbB, Berlin und LRO GmbH und Co.KG, Stuttgart
- Ateliert ST - Gesellschaft von Architekten mbH, Leipzig
- SPRINGER ARCHITEKTEN Gesellschaft mbH, Berlin
Weitere Informationen zum Verfahren und dessen Ablauf erhalten Interessierte über die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb. Bitte laden Sie diese über den vorgenannten Link herunter.
Ausführliche Informationen sowie die Aufgabenstellung für die konkrete Planungsaufgabe erhalten die ausgewählten/beauftragten Teilnehmenden des Bearbeitsungsverfahrens mit der Auslobungsunterlage.
I. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Wichtung gesamt 12,50 %
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. - Wichtung 12,50 %
- Mitarbeiteranzahl <2 = 0 Punkt
- Mitarbeiteranzahl 2 = 1 Punkt
- Mitarbeiteranzahl 3 = 3 Punkte
- Mitarbeiteranzahl 4 = 5 Punkte
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Wichtung gesamt 12,50 %
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz -Wichtung 12,50%
- Umsatz <100.000 € netto = 0 Punkt
- Umsatz 100.000 € netto = 1 Punkt
- Umsatz 125.000 € netto = 2 Punkte
- Umsatz 150.000 € netto = 3 Punkte
- Umsatz 175.000 € netto = 4 Punkte
- Umsatz 200.000 € netto = 5 Punkte
III Fachliche Eignung - Referenzliste - Wichtung gesamt 75%
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2
Wichtung pro Referenz: 37,5%
Mindestanforderungen - Wichtung innerhalb einer Referenz 30 %
- Nennung Bauherr/Auftraggeber
- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 1 bis 2 vollständig erbracht
- Projektbeschreibung in Wort und Bild (maximal 2 A4-Seiten)
- Projektfertigstellung ab 01.01.2012, vor 01.08.2022 (Bestätigung Vorplanung durch AG)
- Vergleichbarkeit des Referenzprojekts (BWZ 4000 - Bildung und Kultur)
Wertungskriterien - Wichtung innerhalb einer Referenz 70%
1. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (BZW 4500/4600/4910) - Wichtung innerhalb einer Referenz 20%
- nicht erfüllt = 0 Punkt
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
2. Referenzschreiben vorhanden - Wichtung innerhalb einer Referenz 5%
- nicht erfüllt = 0 Punkt
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
3. Leistungen Objektplanung § 34 HOAI, LPH 3 bis 8 vollständig erbracht - Wichtung innerhalb einer Referenz 5%
- nicht erfüllt = 0 Punkt
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
4. Bestandsgebäude mit Denkmalschutz - Wichtung innerhalb einer Referenz 20%
- nicht erfüllt = 0 Punkt
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
5. bauzeitliche Überformung /Ergänzungen, Umgang mit Bausubstanzen
aus verschiedenen Bauepochen /Bauzeiten - Wichtung innerhalb einer Referenz 20%
- nicht erfüllt = 0 Punkt
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
Die unter II.2.7) angebebene Projektlaufzeit umfasst die Leistungen des Bearbeitungsverfahrens (Bauftragung nach Abschluss Verhandlungsverfahren als Mehrfachbeauftragung).
Ausgabe der Auslobungsunterlage: voraussichtlich Mitte November 2022
Gremiumssitzung: voraussichtlich Mitte Februar 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist;
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
Personenschäden mind. 500.000 EUR
sonstige Schäden mind. 500.000 EUR
Auswahlkriterien: siehe Pkt. II.2.9)
Auswahlkriterien: siehe Pkt. II.2.9)
Nachweis der Berufszulassung: Architekt, vgl. § 75, Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formale und zwingende Ausschlusskriterien (wenn nicht in anderen Punkten bereits genannt):
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags, Verwendung des Bewerbungsformulars
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Informationen zum Verfahrensablauf:
Aus dem Teilnahmewettbewerb qualifizieren sich die erstplatzierten drei Bewerber für das Bearbeitungsverfahren der Mehrfachbeauftragung. Übersteigt die Anzahl
vergleichbar geeigneter Bewerber die zu vergebenden Plätze, wird ein anonymes Losverfahren durchgeführt.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden.
Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß, ausschließlich elektronisch bei der im Punkt I.3) genannten Stelle einzureichen (in Textform über das AI Bietercockpit) ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich.
Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend
empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Bietersoftware - AI Bietercockpit (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden von der Vergabestelle anonymisiert, beantwortet und allen Interessierten per Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Fragen zum
Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge beantwortet. Die Frist für den Eingang von Bewerberfragen endet am 14.10.2022, 12:00 Uhr.
Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Die Bewerberinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/innerhalb des Bearbeitungsverfahrens in gleicher Weise wie die
Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den
ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus den Bewerber-/Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinfos. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). Beachten Sie unbedingt ggf. abweichende Fristen aus der Auslobungsunterlage, welche den qualifizierten
Teilnehmenden für das Bearbeitungsverfahren zur Verfügung gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.