Laborgeräteausstattung Los 3 - Trockenschränke Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-111-Los 3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Laborgeräteausstattung Los 3 - Trockenschränke
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt in der Lessingstraße 8, 07743
Jena ein Neubau für die Forschung zu errichten. Dabei sind neue Laborgeräte zu
beschaffen.
Die Räumlichkeiten werden aktuell gebaut und ausgestattet und für die Montage
/Aufstellung von Laborgeräten vorbereitet. Die Medienanschlüsse wurden im
Rahmen der Geräteplanung durch den Laborplaner entsprechend berücksichtigt.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst folgende Leistungen:
Laborgeräteausstattung, Trockenschränke
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Neubau AWZ CEEC Jena und CEEC Jena II,
Lessingstraße 12-14.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt in der Lessingstraße 8, 07743
Jena ein Neubau für die Forschung zu errichten. Dabei sind neue Laborgeräte zu
beschaffen.
Die Räumlichkeiten werden aktuell gebaut und ausgestattet und für die Montage
/Aufstellung von Laborgeräten vorbereitet. Die Medienanschlüsse wurden im
Rahmen der Geräteplanung durch den Laborplaner entsprechend berücksichtigt.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst folgende Leistungen:
Laborgeräteausstattung, Trockenschränke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das
Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist
dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu
erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen,
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind
sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
Unternehmensdarstellung:
-allgemeine Unternehmensdarstellung,
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr,
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den
Auftraggeber betreuen würde), Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige,
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.,Angaben zu den Umsätzen der letzte 3 Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der
letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung
maßgeblichen Geschäftsbereiches. Der Umsatz des betreffenden
Geschäftsbereiches muss mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr betragen,
Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
einschließlich der Angabe der Deckungssummen,
eine Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1),
eine Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB sowie § 124 GWB (Anlage 5 und 6):
- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens,
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen
ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, - dass keine Person, deren Verhalten
unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung
krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261
des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des
Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §
108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zurBekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit Internationalem Geschäftsverkehr) oder §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder
Bietergemeinschaft sind die
Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis von mindestens 3 europaweiten Referenzen in vergleichbarer Art und
Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit Kontaktdaten des
Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers
ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern
einzuholen)
Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12
Abs. 2 ThürVgG),
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG),
Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17
ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen,
sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt
und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des
Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12
Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.
Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.
Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese
Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen
über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen.
Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht
vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG). Die
Erklärungen können jedoch bereits mit dem Angebot abgegeben werden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe 1.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an
die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit
Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von
15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen
kann.